Seit dem 1.8.2024 dürfen Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, beim für sie zuständigen Standesamt einen entsprechenden Antrag stellen. Bundesweit gilt dieses Gesetz bei der Mehrheitsgesellschaft als Einzelfallhilfe für einen Personenkreis, der in Großstädten lebt. Davon ging auch Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) aus. Wollte aber trotzdem die Fakten wissen. Und richtete daher eine diesbezügliche Anfrage an den Oberbürgermeister. Die Antwort hat Delaveaux nach eigenen Angaben „sehr überrascht“.

In einer Presseerklärung hat das Stadtratsmitglied offen mitgeteilt, dass er nie gedacht hätte, „dass es in Bad Kreuznach so viel Betroffene sind, die in vergleichsweise kurzer Zeit von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“. Laut Stadtverwaltung sind bisher bereits insgesamt 32 Anträge und 47 Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beim Standesamt Bad Kreuznach eingegangen bzw. abgegeben worden. Karl-Heinz Delaveaux schlussfolgert daraus:
„Schon in unserer kleinen Stadt geht es nicht um eine handvoll Einzelfälle. Sondern um eine Gruppe von bisher 50 Personen, die jetzt endlich bundesgesetzlich vollinhaltlich wahrgenommen werden. Ein weiteres Zeichen, dass die Richtigkeit dieser bundesgesetzlichen Neuregelung belegt“. Gefreut hat Delaveaux auch, dass der von der Stadt angebotene Queer-Treff auf eine zahlreiche Nachfrage trifft. Laut OB fanden im Jahr 2025 insgesamt 14 Termine statt, bei denen im Schnitt 25 Jugendliche teilnahmen.
Pressseerklärung des Stadtratsmitgliedes Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) zur den Anträgen zur Änderung des Geschlechtereintrages beim Standesamt Bad Kreuznach vom 22.1.2026:
„Diese Zahlen haben mich sehr überrascht. Ich hätte nie gedacht, dass es in Bad Kreuznach so viel Betroffene sind, die in vergleichsweise kurzer Zeit von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Auf meine Anfrage vom 5.1.2026 hat mir der Oberbürgermeister folgende Fakten mitgeteilt: von den rund 54.000 Einwohner*Innen und Einwohner der Stadt sind seit dem 1.8.2024 sind insgesamt 32 Anträge und 47 Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beim Standesamt Bad Kreuznach eingegangen bzw. abgegeben worden.
Das macht klar: schon in unserer kleinen Stadt geht es nicht um eine handvoll Einzelfälle. Sondern um eine Gruppe von bisher 50 Personen, die jetzt endlich bundesgesetzlich vollinhaltlich wahrgenommen werden. Ein weiteres Zeichen, dass die Richtigkeit dieser bundesgesetzlichen Neuregelung belegt, ist die – aus meiner Sicht mit 25 Personen – große Teilnehmerzahl am Queer-Treff. Mit freundlichem Gruss Karl-Heinz Delaveaux“
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Karl-Heinz Delaveaux vom 5.1.2026:
„Anfrage zu Anträgen zur Änderung des Geschlechtereintrages beim Standesamt Bad Kreuznach vom 5.1.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit dem 1. August 2024 können Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, beim Standesamt einen entsprechenden Antrag stellen. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) macht es möglich. Die persönliche Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens ist drei Monate nach der Antragstellung möglich. Ich bitte um Mitteilung, wieviele dieser Anträge beim Bad Kreuznacher Standesamt bisher gestellt wurden und wieviele persönliche Erklärungen abgegeben wurden, die zu Änderungen des Geschlechtseintrages und des Vornamens geführt haben.
Mussten Anträge an andere Standesämter weitergeleitet werden? Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ob es das Queer-Angebot der Stadtverwaltung im Jugendzentrum noch gibt. Wie oft wurden da in 2025 Gesprächsmöglichkeiten angeboten? Wieviel Angebote sind für 2026 geplant? Ich bitte Sie diese meine Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 29.1.2026 aufzunehmen und im Ratsinformationssystem einzustellen. Ergänzend bitte ich Sie diese Anfrage in der Stadtratssitzung am 29.1.2026 zu beantworten. Freie – Wähler – Gemeinschaft Bad Kreuznach e.V. Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux“
Antwort des Oberbürgermeisters vom 8.1.2026:
Sehr geehrter Herr Delaveaux, im Vorfeld zur kommenden Stadtratssitzung am 29.1.2026 haben Sie mir eine schriftliche Anfrage bezüglich der Änderung von Geschlechtereintragungen beim Standesamt Bad Kreuznach zukommen gelassen, die ich Ihnen nachfolgen gerne beantworte. Seit dem 1.8.2024 sind insgesamt 32 Anträge und 47 Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beim Standesamt Bad Kreuznach eingegangen bzw. abgegeben worden. Diese gliedern sich wie folgt:
– 32 Anträge, die in Bad Kreuznach gestellt und bei uns zur Erklärung abgegeben wurden
– 3 Anträge, die an andere Standesämter weitergeleitet wurden
– 18 Erklärungen, die von anderen Standesämtern an uns gesendet wurden
Das Jugend- und Kooperationszentrum (JUZ) „Die Mühle“ ist in der Regel von Montag bis Freitag von 14:00 – 19:00 Uhr für Jugendliche ab 12 Jahren geöffnet. Neben den alltäglichen Öffnungszeiten und Angeboten ist der QueerTreff seit 2023 mit seinen regelmäßigen Terminen und Projekten eine feste Anlaufstelle im JUZ „Die Mühle“, für queere Jugendliche geworden. Während des QueerTreffs und natürlich auch zu unseren allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtjugendförderung, haben Jugendliche die Möglichkeit der niederschwelligen Beratung bezüglich ihrer persönlichen Belange.
Der QueerTreff ist ein Ort:
• für niederschwellige Beratungsangebote
• zum gegenseitigen Austausch
• für einen diskriminierungsfreien Umgang
• der positive Erfahrungen ermöglicht
• für gemeinsam geplante und organisierte Projekte
• in dem die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und gestärkt wird
Im Jahr 2025 fanden insgesamt 14 Termine statt, bei denen im Schnitt 25 Jugendliche den QueerTreff aufsuchten. Weitere geplante Termine mussten aufgrund von personellen Engpässen und Krankheit entfallen. Im Dezember 2025 feierte die Stadtjugendförderung ihr Jubiläum „25 Jahre Mühle“. Neben der Organisation, Planung und Durchführung der Veranstaltungsreihe (Festakt und offenes Haus), sowie der ab dem 12.12.2025 anstehenden Renovierungsmaßnahme im JUZ (diese gehen noch in den Januar weiter) konnten keine Angebote stattfinden.
Im Jahr 2026 findet der QueerTreff zum ersten Mal wieder am 5.2.2026 statt. Die Jugendförderung Bad Kreuznach plant das Angebot des QueerTreffs für jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat. Selbstverständlich können alle Jugendliche das Angebot des QueerTreffs wahrnehmen. Voraussetzung ist ein respektvoller und diskriminierungsfreier Umgang. Mit freundlichen Grüssen Emanuel Letz Oberbürgermeister“
