Tierquälerei im Schlosspark

Die Rechtslage ist eindeutig. „Tauben und Wasservögel dürfen im Stadtgebiet von Bad Kreuznach nicht gefüttert werden“, steht unmissverständlich in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Kreuznach. Trotzdem geschieht es tagtäglich. Obwohl es sich bei wildlebenden Wasservögeln im Einzelfall sogar um Tierquälerei handelt. Vor allem das beliebte Füttern mit Brot ist im Ergebnis schädlich für Enten, Gänse und Schwäne.

Verboten und schlecht für die Tiere. Und trotzdem wird im Schlosspark, auf der Roseninsel und der Kirschsteinanlage tagtäglich gefüttert, was Beutel und Tüten hergeben.

Das ist die einhellige Einschätzung von Tierärzten, PETA und dem Deutschen Tierschutzbund. Die Fachpersonen weisen darauf hin, dass Brot im Hals oder Magen der Tiere aufquellen und zu Erstickungsgefahr führen kann. Zudem hat Backwerk keinen Nährwert. Auserdem können zu viel Salz und Zucker aus Brot zu gesundheitlichen Problemen führen. Wer richtig füttern will, sollte dazu Pflanzen, Samen und Insekten einsetzen.