Gewobau fordert über 1 Million Euro vom Ex-Geschäftsführer

Das Team aus dem neuen Geschäftsführer Michael Eberhardt und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Rapp (CDU) hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobau seit dem Frühjahr 2024 wieder in ruhige Bahnen gebracht. Keine leichte, aber lange überfällig Aufgabe. Denn seit dem das frühere Aufsichtsratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) im Sommer 2018 durch einen freiwilligen Amtsverzicht und eine höchst erfolgreiche Klage gegen die damalige Gewobau-Aufsichtsratsvorsitzende und Oberbürgermeister Dr. Heike Kaster-Meurer den für das Wirken des Ex-Geschäftsführers Karl-Heinz Seeger ganz und gar nicht schmeichelhaften Prüfbericht des rheinland-pfälzischen Rechnungshofes in die öffentliche Diskussion brachte, war eine erhebliche Unruhe entstanden.

Die sich noch steigerte, als Oberbürgermeister Letz (FDP) seinen damaligen Parteifreund Seeger per Beschluss der Gesellschafterversammlung im März 2024 fristlos kündigen ließ. Das vom Geschassten angestrengte Gerichtsverfahren endete mit einem Vergleich, der die Stadtgesellschaft über den Kreis der Gewobau-Mieter*Innen hinaus erstaunte und verärgerte. Karl-Heinz Seeger kassierte eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Nicht nur in der Fastnacht wurde das als „Goldener Handschlag“ kritisiert. Die Gewobau kündigte daraufhin an, Karl-Heinz Seeger zu verklagen. Genau das ist auch geschehen. Das hat die Wohnungsbaugesellschaft auf tourismusbeitrag-so-nicht.de-Anfrage bestätigt.

Demnach beläuft sich der auf der Basis eines Gesellschafterbeschluss am 28.4.2025 per Schadensersatzklage beim Landgericht Bad Kreuznach geltend gemachte Betrag auf 1.006.113,10 Euro. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Überzahlung / Durchführung von Restarbeiten Projekt „KUB“: 473.876,30 Euro, Überzahlung / Durchführung von Restarbeiten Projekt „Solar Quartier BK“: 39.028,60 Euro, Managementgebahren – private Nutzung Firmenressourcen: 3.410,16 Euro, Sonderuntersuchung PwC WPG: 271.331,80 Euro, Beratungs- und Rechtsanwaltskosten 150.766,24 Euro und Doppelzahlung Inflationsausgleichsprämie an alle Mitarbeiter: 67.700,00 Euro.

In einer öffentlichen Stadtratssitzung hatte Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) diese Klage hinterfragt mit dem Hinweis auf eine mögliche Nichtzahlungsfähigkeit des Beklagten. Dazu stellt die Gewobau fest, dass sie für ihre Geschäftsführer eine geschäfts- und marktübliche sogenannte D&O-Versicherung (eine Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung mit Rechtsschutzfunktion) abgeschlossen hat. „Die durch die Gewobau abgeschlossene Versicherung schützt das Privatvermögen des Herrn Seeger vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen“, stellt Geschäftsführer Michael Eberhardt dazu fest.