Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Mittwoch der kommenden Woche (21.1.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (5 KLs 1043 Js 16265/25 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 21 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Traben-Trarbach sowie einem 24 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Simmern / Hunsrück folgendes vor:
In einem Fall (Fall 4) gemeinsames Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie in einem weiteren Fall (Fall 5) gemeinsam tateinheitlich bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis sowie bewaffneten Diebstahl vor. Dem 21 Jahre alten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach darüber hinaus Handeltreiben mit Cannabis (Fall 1), tateinheitliches Handeltreiben mit Cannabis und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Fall 2) sowie Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge (Fall 3) vor.
Fall 1:
Der 21 Jahre alte Angeklagte soll Mitte/Ende Juli 2024 in Kastellaun bei zwei Gelegenheiten mindestens 50 Gramm Marihuana zu einem Grammpreis von 3 Euro gewinnbringend an einen Abnehmer verkauft haben. Die Übergabe des Marihuanas habe er durch einen sogenannten „Läufer“ vornehmen lassen.
Fall 2:
Zudem habe der 21 Jahre alte Angeklagte vor dem Technofestival Nature One im Jahr 2024 in Kastellaun 1.000 Ecstasy-Tabletten zum Preis von je 5 Euro, 250 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch zum Grammpreis von 3 Euro an einen Abnehmer sowie 150 Gramm Marihuana zum Grammpreis von 3 Euro an einen anderen Abnehmer verkauft, die dann zusammen auf der Nature One aus einem Cocktailstand heraus die Drogen weiterverkauft haben sollen. Darüber hinaus habe er 20 „Baggys“ mit Amphetamin und zwei „Baggys“ mit Kokain zu dem Cocktailstand gebracht, um diese auf der Nature One gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Fall 3:
Anfang September 2024 habe der 21 Jahre alte Angeklagte mit einem Abnehmer vereinbart, an diesen ein Kilogramm Marihuana zu verkaufen. Zu der Abwicklung des Geschäfts sei es in der Folgezeit jedoch nicht gekommen.
Fall 4:
Der 24 Jahre alte Angeklagte soll Mitte Juli 2025 nach vorheriger Absprache mit dem 21 Jahre alten Angeklagten zusammen mit einer weiteren männlichen Person in Kastellaun 300 Gramm Amphetamin an einen Abnehmer veräußert haben. Der Kontakt zu dem Abnehmer sei durch den 21 Jahre alten Angeklagten hergestellt worden, der bei dem Veräußerungsgeschäft selbst nicht zugegen gewesen sei.
Fall 5:
Schließlich soll der 21 Jahre alte Angeklagte Ende Juli 2025 nach vorheriger Absprache mit dem 24 Jahre alten Angeklagten, der selbst nicht zugegen gewesen sei, zusammen mit zwei weiteren Personen eine Lagerhalle in Kastellaun aufgesucht haben, in welcher ein Mann Amphetamin und Cannabis gelagert habe.
Aus der Lagerhalle sollen der 21 Jahre alte Angeklagte und seine beiden Begleiter 1,7 Kilogramm Amphetamin, 1 Kilogramm Marihuana und 500 Gramm Haschisch entwendet haben. Der 21 Jahre Angeklagte soll hierbei zugriffsbereit ein Messer, einen Bolzenschneider und ein Brecheisen mit sich geführt haben, was dem 24 Jahre alten Angeklagten ebenfalls bekannt gewesen sei.
In der Folgezeit seien Bestandteile des entwendeten Marihuanas und Haschisch im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 24 Jahre alten Angeklagten sichergestellt worden. In dessen Wohnung sollen zu diesem Zeitpunkt zugriffsbereit drei Messer in einer Entfernung von circa 30 cm zu den Rauschmitteln gelagert haben. Fortsetzungstermine sind auf 22.1.2026, 27.1.2026 und den 2.2.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
