Motorrollerfahrer fährt ohne Fahrerlaubnis

Am Vormittag des 16.1.2026 kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen gegen 11 Uhr in der Karlstraße in Sprendlingen den 64jährigen Fahrer eines Motorrollers. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergab sich, dass es sich bei dem Motorroller um ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte. Den hierfür erforderlichen Führerschein konnte der Mann nicht vorzeigen.

Eine Abfrage in den polizeilichen Informationssystemen bestätigte den Verdacht der Beamten: der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Den 64jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen