Der Umstieg des Ordnungsamtes der Stadt Bad Kreuznach von E-Autos auf Verbrenner im Jahr 2025 (tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete) sorgte überregional für Aufmerksamkeit. Ordnungsdezernent Markus Schlosser hatte den ungewöhnlichen Schritt mit dem Versagen der drei E-Autos begründet. Noch in der Verwaltungsvorlage war von diesen Hintergründen mit keinem Wort die Rede. In der Sitzung des Finanzausschusses am Montag dieser Woche (12.1.2026) war es der CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Rapp, der mit seinen Fragen dafür sorgte, dass der Sachverhalt überhaupt bekannt wurde. Rapp fasste mehrfach nach und forderte von Schlosser:

„Sagen Sie mal was die Autos genau hatten“. Am 12.1.2026 blieb der Ordnungsdezernent die Antwort mit dem Hinweis darauf, kein Techniker zu sein, schuldig. In der Sitzung des Finanzausschusses kamen von den beiden durch die FDP entsandten Mitgliedern (Holger Grumbach und Harald Steindorf) keine Fragen zu diesem Thema. Diese reichte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Anheuser am 14.1.2026 schriftlich ein. In seiner Antwort vom gestrigen Freitag (16.1.2026) schafft Markus Schlosser weitgehende Transparenz. Und berichtet ganz im Sinne auch der der Rapp-Fragen aus dem Finanzausschuss eine Vielzahl von Details.
Demnach waren die drei Fahrzeuge insgesamt sieben Mal in der Werkstatt über einen Zeitraum von 11 Monaten. Dabei habe der längste Werkstattaufenthalt 10 Wochen betragen. Alle anderen Werkstattaufenthalte lagen zwischen jeweils zwei und fünf Wochen. Die Kfz-Elektronik habe Fehlermeldungen wie „Bremsleistung nicht mehr vorhanden“ und „Fehler im elektronischen System“ angezeigt. Auch vermeintliche Routinetermine für Inspektion/UVV Prüfung seinen unter die langen Werkstattaufenthalte gefallen. Hier habe sich herausgestellt, dass die Fahrzeuge Updates benötigen mit deren Aufspielen das Autohaus massive Probleme hatte.
Die Schlosser-Antwort vom 16.1.2026 im Wortlaut:
Dezernat III Beigeordneter Schlosser An den Vorsitzenden des Stadtrates Herrn OB Letz und an die Mitglieder des Stadtrates / Anfrage FDP Fraktion vom 14.1.2026 zu der vorzeitigen Beendigung der Leasingverträge von 3 Dienst-Kfz beim Ordnungsamt
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, zu der Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Themenkomplex Rechnung Bott:
1) Wie hoch ist die Rechnung der Firma Bott? A: 8.400,07 €
2) Wann wurde die Rechnung gestellt (Rechnungsdatum)? A: 14.1.2025
3) Wurde diese Rechnung in der Vergangenheit immer im laufenden Jahr gestellt oder erst nach Ablauf des jeweiligen Mietzeitraumes? A: In der Vergangenheit wurde die Rechnung im laufenden Geschäftsjahr gestellt. Einzig für das Jahr 2024 hat die Firma Bott die Rechnung zu spät geschickt. Sie wurde periodengerecht im Aufwand 2024 gebucht, die Auszahlung erfolgte aber im Jahr 2025.
4) Nach welchen Zeitabschnitten ist die Miete bemessen? Ist eine Jahresmiete vereinbart? A: Vereinbart ist eine monatliche Miete in Höhe von 588,24 € netto. Die Rechnung wird über 8.400,07 € für das gesamte Jahr gestellt.
5) Gibt es eine von der gesetzlichen Regelung abweichende vertragliche Regelung zur Fälligkeit der Miete, wenn ja welche? A: Im bestehenden Mietvertrag ist der Tag der Rechnungsstellung sowie das Fälligkeitsdatum nicht expliziert benannt.

Themenkomplex Fahrzeuge des Ordnungsamtes:
1) Wie viele Fahrzeuge wurden in 2025 gewechselt? A: 3 Fahrzeuge
2) Wie oft sind die Elektrofahrzeuge ausgefallen, sodass sich das Ordnungsamt gezwungen sah, diese zu wechseln? In der Sitzung des Finanzausschusses führten Sie aus, dass es Probleme mit der Batterie gegeben hätte. A: Die verschiedenen Fahrzeuge waren insgesamt sieben Mal in der Werkstatt über einen Zeitraum von 11 Monaten. Dabei war der längste Werkstattaufenthalt 10 Wochen. Alle anderen Werkstattaufenthalte lagen zwischen 2 und 5 Wochen.
Die Fehlermeldungen im Auto hießen „Bremsleistung nicht mehr vorhanden“ und „Fehler im elektronischen System“. Auch vermeintliche Routinetermine für Inspektion/UVV Prüfung fielen unter die langen Werkstattaufenthalte. Hier stellte sich raus, dass die Fahrzeuge Updates benötigen mit deren Aufspielen das Autohaus massive Probleme hatte. Dieser Fahrzeugtyp hatte in dieser Baureihe weltweit Probleme.
3) Wann fiel die Entscheidung des Ordnungsamtes, diese Fahrzeuge auszutauschen? A: Nachdem wir uns zuvor um kurzfristig zur Verfügung stehende Fahrzeuge bemüht haben, wurde mit dem Autohaus im Dezember 2024 die vorzeitige Vertragsauflösung vereinbart.
4) Wurde das Rechtsamt vorab involviert, ob aufgrund der behaupteten Mängel z.B. eine Rückabwicklung möglich wäre? Falls ja: Zu welcher rechtlichen Bewertung kam das Rechtsamt? A: Das Rechtsamt war bei der Abwicklung der Vertragsauflösung jederzeit involviert. Laut dem Autohaus war eine Wandlung der Leasingverträge nicht möglich. Dies
lag daran, dass im Leasingrecht eine Rückabwicklung aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht vorgesehen ist. Die Fahrzeuge verbleiben rechtlich im Eigentum der Volkswagen Leasing GmbH.
5) Wie hoch waren die Kosten des Wechsels (Gutachter, Abstandszahlungen, Überführungsgebühren, Folierung)? Bitte die einzelnen Positionen separat ausweisen. A: Gutachter vom TÜV: 524 €, Abstandszahlung 13.688 € (hierin enthalten die Kosten für die Instandsetzung der Mängel die bei einer Nutzung anfallen zzgl. einer Abstandszahlung wie sie auch bei Leasingverträgen immer geregelt ist und den Differenzbetrag betrifft zwischen dem Restbuchwert der sich durch lineare Abschreibung ergibt und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges bei Rückgabe), Überführungsgebühren (neue Fahrzeuge) 1.980 € (die hätte es ansonsten ein Jahr später gegeben), Folierung (neue Fahrzeuge) 4.376 € (auch diese Kosten wären ein Jahr später auch entstanden), Aufbereitung 400 € (auch dies sind Kosten die auf jeden Fall entstanden wären, ein Jahr später).
Die Höhe des zu zahlenden Betrages bei Rückgabe des Fahrzeugs wird ermittelt durch das Wertgutachten des Sachverständigen und dem Buchwert der Leasinggesellschaft. Diese Art von Berechnung wäre auch am Ende der Leasingdauer so vorgenommen worden. Die Höhe der Zahlung ist immer abhängig vom hinterlegten Buchwert bei der Leasinggesellschaft und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Rückgabe. Fazit: es sind keine zusätzlichen Kosten für die ein Jahr frühere Rückgabe entstanden. Im Gegenteil. Es ist damit zu rechnen, dass die Schäden bei einem weiteren Jahr noch höher ausgefallen wären, ebenso die Abstandszahlung.
6) Welche Mietwagengebühren sind aufgrund des Ausfalls der Fahrzeuge entstanden? Wurde geprüft, ob diese gegenüber dem Leasinggeber geltend gemacht werden können? Wenn ja: Welches Ergebnis ergab die Prüfung des Rechtsamtes? A: Für die Mietwagen haben wir eine Gesamtsumme in Höhe von 4.674 € bezahlt. Da wir mit der Dauer der Standzeit der Fahrzeuge in der Werkstatt nicht einverstanden waren (das Autohaus hatte massive Probleme bei der Behebung der Fehler) vereinbarten wir im Nachgang einen Rabatt in Höhe von 20%.
Da das Autohaus sich erst nach mehreren Diskussionen bereit erklärt hat diesen Rabatt zu gewähren, wurden diese Rechnungen erst im Jahr 2025 gestellt und bezahlt. Der Kompromiss der gefunden wurde, war der, das die Rückgabe der Leasingfahrzeuge statt nach 4 Jahren bereits nach 3 Jahren erfolgte, ohne dass
eine Berechnung der ausgefallenen Leasingraten geltend gemacht wird. Das war der schnellste und aussichtsreichste Weg diesen Vorgang zum Abschluss zu bringen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Standplatzmiete für abgeschleppte Fahrzeuge über einen Betrag von 10 € pro Fahrzeug und Tag von den „Falschparkern“ zu einem hohen Anteil finanziert wird. Des weiteren werden nicht mehr abgeholte Fahrzeuge (ja das gibt es tatsächlich) als „herrenlose Sache“ versteigert. Auch diese Verkaufserlöse dienen der Abdeckung der Platzmiete bei der Firma Bott.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass die Kosten im Wesentlichen „auch so“ angefallen wären, allerdings im Falle der Platzmiete 2024 nicht im Haushaltsjahr 2025 sondern im Jahr 2024 und die übrigen Kosten im Zusammenhang mit den Leasingfahrzeugen nicht im Haushaltsjahr 2025, sondern im Haushaltsjahr 2026. Markus Schlosser“
