Die Ausländerbehörde hat am Mittwoch dieser Woche (14.1.2026) die Rückführung einer sechsköpfigen Familie aus dem Landkreis Bad Kreuznach ins Herkunftsland vollzogen. Damit endet ein Fall von erheblichem Asylmissbrauch, der hohe Kosten für die Steuerzahler verursacht hat. Seit 2006 wurden wiederholt Asylanträge gestellt – sämtlich ohne Erfolg. Trotz rechtskräftiger Entscheidungen verweigerte die Familie wiederholt die freiwillige Ausreise. Während ihres Aufenthalts bezog die Familie durchgehend Sozialleistungen.

Sie verweigerte sowohl Mitwirkungspflichten als auch Integrationsbemühungen. Die Kinder besuchten nur unregelmäßig die Schule. Die Kreisverwaltung betont, dass der Staat klare gesetzliche Regelungen geschafften hat. Der Missbrauch des Asylsystems führt keinesfalls zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht. Die wiederholte Nutzung aussichtsloser Rechtswege, allein mit dem Ziel der Aufenthaltsverlängerung und des Erhalts von Sozialleistungen, untergräbt den Schutzgedanken des Asylrechts und belastet Kommunen sowie Steuerzahler.
„Unser Auftrag ist es auch, das Asylsystem zu schützen und Missbrauch konsequent zu beenden. Wer dauerhaft gerichtliche Entscheidungen ignoriert und die freiwillige Ausreise ablehnt, muss mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen rechnen“, betont Dominic Schoßig, Leitender staatlicher Beamter und zuständiger Dezernent des Ausländeramtes.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
