Rechtsanwalt Emrich: „Parkgebührenerhebung im Kurgebiet ist rechtswidrig“

Die Spekulation der Stadtratsmehrheit war einfach: um es sich mit den „best buddys“ von DEHOGA und IHK nicht zu verderben, wurde die Einführung der Bettensteuer abgesagt. Und statt dessen die Parkgebühren erhöht. Samt Ausweitung der gebührenpflichtigen Bereiche. Einer davon: das Kurgebiet westlich des Oranienparks. Von den Verantwortlichen vollkommen unerwartet löste deren Griff in die Portemonnaies der dortigen Bewohner*Innen engagierten und gut organisierten Widerstand aus. Bereits wenige Tage nachdem die Stadt Ende November 2025 per Wurfzettel die weitreichende Umstellung zum 1.1.2026 ankündigte, fand die erste Versammlung statt (tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete).

Rechtsanwalt Herbert Emrich (stehend) erläutert die Rechtslage bezüglich der Erhebung von Parkgebühren.

Am 10.12.2025. Einen Tag vor der Stadtratssitzung, in der den Betroffenen als Beruhigungspille die Prüfung der Einführung des Bewohnerparkens zum 1.3.2026 versprochen wurde. Allerdings ohne dazu vorher den Sachverstand des Ordnungs- und des Rechtsamtes einzuholen. Erfahrene Bürger*Innen hatten das schon in der Versammlung am 10.12.2026 vorhergesehen. Und juristischen Widerstand gegen die Stadtpläne angekündigt. Der erste diesbezügliche Termin fand am gestrigen Donnerstagabend (15.1.2026) im Brauwerk statt. Wie schon im Dezember kamen Dutzende Einwohner*Innen zusammen. Der von zweien mandatierte Rechtsanwalt Herbert Emrich (Planig) erläuterte seine Vorgehensweise.

Diese sieht vor in einer Art Musterverfahren mit wenigen Widersprüchen gegen die Festlegungen der Stadt vorzugehen. Und beim Stadtrechtsausschuss schon in „acht bis zehn Wochen“ ein Ergebnis zu erreichen. Wie das aussieht, ist für Herbert Emrich klar. Die Aufhebung der Parkgebührenerhebung wegen Rechtswidrigkeit. Die aktuelle Praxis der Parkgebührenkassierung durch die BGK GmbH statt durch die Stadt wird von dem erfahrenen Verwaltungsrechtsanwalt ebenfalls als „rechtswidrig“ eingeschätzt. Vollkommen ausgeschlossen ist für Herbert Emrich die aktuelle Mittelverwendung zur Finanzierung der Bäderlandschaft.

Der Rechtsanwalt bezeichnet das als „unzulässige Querfinanzierung“. Und weist daraufhin, dass Gebühren und Beiträge nicht wie Steuern für alle möglichen Zwecke verwendet werden dürfen. Auf Frage aus dem Auditorium riet Emrich davon ab, Autos im strittigen Bereich ohne Parkschein abzustellen. Denn würde ein solcher Fall mit einem Bußgeldbescheid der Stadt geahndet und vom Betroffenen weiter verfolgt, würde er bei einem Amtsrichter landen, der die verwaltungsrechtlichen Details nicht prüfen werde. Bei der Analyse des Stadtratsbeschlusses vom 27.5.2025 ist Herbert Emrich eine – aus seiner Sicht ernstzunehmende – Stellungnahme des Stadtrechtsamtes aufgefallen.

Allerdings hätten sich sowohl die Hauptverwaltung als auch die Stadtratsmehrheit über die von den Stadtjuristen aufgeworfenen Fragen leichtfertig hinweggesetzt. Und deren Rat bei der Beratung und Abstimmung am 11.12.2025 erst gar nicht mehr ein geholt. Herbert Emrich befürchtet, dass Oberbürgermeister Emanuel Letz die von ihm unterschriebenen Beschlussvorlagen entweder „überhaupt nicht oder nur oberflächlich liest“. Rechtsanwalt Emrich hat darüber hinaus den Eindruck gewonnen, dass sich die Stadtratsmehrheit nicht im erforderlichen Umfang mit den Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Parkgebühren beschäftigt hat.

Von den so angesprochenen Kommunalpolitiker*Innen waren mehrere Fraktionen vertreten: CDU (Juliane Mackeprang), AfD (Tobias Schulz), Grüne (Hermann Holste), FDP (Christoph Anheuser und Werner Lorenz), Faire Liste (Kay Maleton) und FWG/BüFEP (Wilhelm Zimmerlin). Die zweitgrößte Stadtratsfraktion, die der SPD, nicht. In der sehr sachlich geführten Aussprache in großer Runde und in den vielen sich anschließenden Privatgesprächen wurde die tief sitzende Verärgerung und Enttäuschung vieler Einwohner*Innen über die Stadtpolitik deutlich. Die Parkgebühren sind da nur der Auslöser einer Diskussion, die viele andere Missstände, von der Vermüllung bis zum Verfall der Infrastruktur, umfasst (weiterer Bericht folgt).