„Jetzt könnt ihr alle da drin verbrennen“

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer) am Dienstag dieser Woche (13.1.2026) um 9 Uhr im Saal sieben (1 Ks 1022 Js 9458/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 54 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann aus Rheinböllen in drei Fällen der schweren Brandstiftung. Der Beschuldigte, der an einer paranoiden Schizophrenie leide, soll bei den in Rede stehenden Taten krankheitsbedingt jeweils schuldunfähig gewesen sein. Das Verfahren wird deshalb als Sicherungsverfahren geführt.

Fall 1:

Der Beschuldigte soll Mitte März 2024 einen Brand in einem Zimmer, welches er damals in einer Unterkunft für Obdachlose in Rheinböllen bewohnt habe, gelegt haben, indem er einen Schrank in Brand gesetzt habe. Durch das Feuer sei die Wand hinter dem Schrank und die Decke beschädigt worden. Auch sei durch die Hitze ein Feuermelder sowie die Fassung einer Lampe geschmolzen. Das Feuer sei durch Bewohner anderer Zimmer gelöscht worden.

Fall 2:

Ende März 2024 soll der Beschuldigte erneut einen Brand in dem von ihm damals bewohnten Zimmer der Obdachlosenunterkunft in Rheinböllen gelegt haben. Auch hier habe er einen Schrank in Brand gesetzt. Das Feuer, welches bereits auf die Wand und Decke übergegriffen habe, habe letztlich durch die Feuerwehr gelöscht werden können.

Fall 3:

Schließlich soll der Beschuldigte Mitte Juli 2025 im Dachgeschoss des Hauses seines Bruders in Rheinböllen einen Brand gelegt haben, indem er dort nachts eine Matratze angezündet habe. Seinem Bruder gegenüber soll er nach der Legung des Brandes, als er diesem im Treppenhaus begegnet sei, geäußert haben: „Jetzt könnt ihr alle da drin verbrennen“.

Der Bruder des Beschuldigten habe daraufhin die restliche Familie geweckt, die vom Beschuldigten verschlossene Tür im Dachgeschoss mit einem Ersatzschlüssel geöffnet, und mit der Löschung des Brandes begonnen, bis schließlich die Feuerwehr die weitere Löschung übernommen habe. Fortsetzungstermine sind auf den 27.1.2026, 10.2.2026, 3.3.2026, 24.3.2026 und den 7.4.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach