„Faustschlag ins Gesicht“ stellte sich als falsche Verdächtigung heraus

Am frühen heutigen Sonntagmorgen (11.1.2026) gegen 2 Uhr rückte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen zu einer Kneipe in der Hasengasse aus. Der 22jährige Melder gab in seinem Notruf an, dass es dort zu einer Körperverletzung zu seinem Nachteil kam. Vor Ort bestätigte der angetrunkene Melder der Streife gegenüber seine Erstmeldung und konkretisierte diese dahingehend, dass er durch einen anderen Gast der Lokalität mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei.

Der Täter halte sich noch in der Gaststätte auf. In der Kneipe stellte sich der Sachverhalt für die Beamten dann allerdings anders dar. Sowohl die Bedienung als auch die anwesenden Gäste gaben an, dass der Melder aufgrund aggressiven und respektlosen Verhaltens der Lokalität verwiesen worden sei. Da dieser der Aufforderung durch die Bedienung zunächst nicht nachkam, sei ein Teil der Gäste hinzugeeilt, woraufhin der 22jährige dann nach draußen gegangen sei.

Eine körperliche Auseinandersetzung wurde abgestritten. Bei Einsicht der vorhandenen Videoaufzeichnung bestätigt sich die Darstellung der Thekenbediensteten und weiteren Gäste. Ein Schlag gegen den Melder konnte ausgeschlossen werden. Als die Streife den 22jährigen mit den Feststellungen konfrontieren wollte, hatte sich dieser bereits entfernt und den Rückzug angetreten. Dieser wird sich nun selbst wegen „Falscher Verdächtigung“ strafrechtlich verantworten müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen