Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (12.1.2026) um 13:45 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 13436/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Holzbach wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte Juli 2025 einen Mann, der ihn in Simmern im Bereich eines Imbisses mehrfach provokant angesprochen und sodann auch bespuckt habe, fünf bis sechs Faustschläge in das Gesicht versetzt haben. Obwohl der Mann hierdurch bereits benommen gewesen sei, habe der Angeklagte nachgetreten.
Und zwar mit leichten Sportschuhen mit voller Wucht in das Gesicht. Der Mann habe hierdurch eine blutende Wunde am Mund und eine Schwellung am linken Auge erlitten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern / Hunsrück geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
