Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (12.1.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 11202/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 62 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Simmertal wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.
Die Angeklagte soll Anfang Januar 2024 auf der B 41 mit ihrem Fahrzeug an einer Protestaktion von Landwirten teilgenommen haben. Auf Höhe der Abfahrt Bärenbach sei die Fahrzeugkolonne der Protestteilnehmer durch Polizeibeamte von der B 41 abgeleitet worden, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Als die Teilnehmer auf weitere Anweisungen durch die Polizei gewartet hätten, sei die Angeklagte aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen.
Und habe von vier im Dienst befindlichen Polizeibeamten ohne deren Einwilligung ein Foto gemacht. Dieses Foto soll sie dann im Nachgang in einer whatsapp-Gruppe zu der Protestaktion mit 256 Mitgliedern veröffentlicht haben. Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim nicht zu dem Tatvorwurf geäußert.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
