Leidet die aggressive 41jährige an einer Psychose?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Montag kommender Woche (12.1.2026) um 9:15 Uhr im Saal sieben (2 KLs 1042 Js 2947/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Angeklagten aus Mainz in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) vorsätzliche Körperverletzungen vor, davon in einem Fall (Fall 1) in Tateinheit mit Bedrohung.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Mitte Dezember 2023 in den Räumlichkeiten der Wohnungslosenhilfe Bad Kreuznach zwei Mitarbeiterinnen körperlich angegriffen haben. Eine Mitarbeiterin soll die Angeklagte zudem mit dem Tode bedroht haben. Infolge des körperlichen Angriffs durch die Angeklagte habe eine Mitarbeiterin Kopf- und Nackenschmerzen sowie ein Hämatom am rechten Auge erlitten. Die andere Mitarbeiterin habe unter anderem eine Gehirnerschütterung, Kiefer-, Rippen- und Schulterprellung sowie Halswirbeldistorsion erlitten.

Fall 2:

Außerdem soll die Angeklagte Mitte Februar 2024 einem Mitarbeiter einer Wohnbaugesellschaft in Mainz, der sie aufgefordert habe ein Anwesen der Wohnbaugesellschaft aufgrund ihres dortigen unbefugten Aufenthaltes zu verlassen, mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Mitarbeiter habe hierdurch leichte Prellungen und eine Rötung im Bereich der Wange sowie eine Schwellung der linken Nasenseite erlitten.

Die Angeklagte, die an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leide, soll bei den in Rede stehenden Taten krankheitsbedingt jeweils zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein. Fortsetzungstermine sind auf den 19.1.2026 und den 21.1.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach