Faire Liste unterstützt Carsten Pörksen: Bettensteuer-Antrag liegt vor

In der Stadtratssitzung am 11.12.2025 hatte es Carsten Pörksen (SPD) in einem spontanen Wortbeitrag angekündigt: im Jahr 2026 wird die Einführung einer Bettensteuer wieder Thema in den kommunalen Gremien der Stadt werden. Gerhard Merkelbach und Kay Maleton haben das mit Freude gehört. Denn die beiden Stadtratsmitglieder der Fairen Liste durften diese Ankündigung durchaus als Lob aus dem Mund des politisch erfahrenen Sozialdemokraten verstehen. Stammt doch der Vorschlag eine solche einzuführen von der Fairen Liste. Schon zwei Mal scheiterte die Umsetzung, weil die Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen sich dagegen aussprach.

Es war der Stadtrat, der in den neunziger Jahren den Beschluss fasste, den Gästen des Hotel Kurhaus freien Eintritt in die crucenia thermen zu gewähren. Heute kostet diese Vergünstigung die Steuerzahler*Innen mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Um so mehr Einwohner*Innen davon Kenntnis erhalten, um so grösser wird die Verärgerung.

Zuletzt am 27.5.2025 mit dem Konzept der Erhöhung der Parkgebühren und der deutlichen Ausweitung der parkgebührenpflichtigen Bereiche. Dieses Konzept der Stadtratsmehrheit scheiterte in den vergangenen Wochen und Monaten krachend. Weder die Erhöhung der Parkgebühren noch die Aufstellung weiterer Parkgebührautomaten brachte die nötigen Mehreinnahmen. Carsten Pörksen hat das nicht nur erkannt. Sondern auch öffentlich erklärt. Und damit den Weg bereitet für eine kurzfristige Neuauflage der entsprechenden Diskussion. Die die Faire Liste mit dem untenstehenden Antrag für die Stadtratssitzung am 29.1.2026 eröffnet hat.

Die jetzt unter ganz anderen Vorzeichen steht. Denn durch die Erfolglosigkeit des Parkgebührenkonzeptes und den damit verbundenen Einnahmeausfällen in Verbindung mit dem Millionen-Einbruch bei der Gewerbesteuer und dem drohenden Scheitern der getrennten Hebesätze bei der Grundsteuer steht die Stadtratsmehrheit finanzpolitisch mit dem Rücken an der Wand. Weitere Verschiebungen und Vertröstungen werden die Schäden merklich erhöhen. Auch darf bezweifelt werden, dass sich Stadtspitze und Stadtratsmehrheit noch einmal darauf einlassen, mit Repräsentanten von IHK und DEHOGA im Hinterzimmer eine Belastung der Öffentlichkeit auszumauscheln.

Der Antrag der Fairen Liste zur Einführung einer Bettensteuer für die Stadtratssitzung am 29.1.2026:

Antrag nach § 34 Abs. 5 Satz 2 GemO zur Einführung der Bettensteuer für die Stadtratssitzung am 29.1.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantragen wir, dass der Stadtrat beschließen möge, möglichst zeitnah eine Bettensteuer in Höhe von 5 % des Übernachtungsentgelts einzuführen.

Dies begründen wir wie folgt: laut statistischer Erhebung gab es zuletzt ca. 630.000 Übernachtungen in Bad Kreuznach. Hiervon entfällt ca. die Hälfte auf die Kurkliniken und die andere Hälfte auf die Beherbergungsbetriebe. Wenn man bei den 315.000 Übernachtungen der Beherbergungsbetriebe von einem Schnitt von ca. 60 € ausgeht, wird hier ein Umsatz von 18,9 Millionen erwirtschaftet. Im Gegensatz zu den anderen Kreuznacher Betrieben werden die Übernachtungsumsätze lediglich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert. Dazu wird der Umsatzsteuersatz für den Verzehr an Ort und Stelle ab dem 1.1.2026 ebenfalls von 19 % auf 7 % reduziert.

Zuletzt war dem ÖAZ vom 10.6.2022 zu entnehmen, dass der Fürstenhof ohne Bäderhaus und Therme ca. 20.000 Übernachtungen mit ca. 2,2 Millionen weniger Umsatz hätte. Die Gäste des Parkhotels haben sogar freien Eintritt in die Therme, was der Bad Kreuznacher Bürger aufgrund fehlerhafter Vertragsgestaltung (Haushaltsjahr 2026) mit einem prognostizierten Betrag von 530.000 € ausgleichen muss. Die Stadt Bad Kreuznach stellt ihren Gästen eine gut ausgestattete Infrastruktur und ein attraktives Angebot an öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen zur Verfügung.

Die Ausgaben hierfür sind erheblich und können aus dem Stadthaushalt nur erfolgen, wenn dieser einnahmeseitig durch besondere Maßnahmen gestärkt wird. Hierzu zählen nicht nur Bäderhaus und Therme, sondern insbesondere auch die Gradierwerke, die Wanderwege und die Parkanlagen. Diese touristische Infrastruktur trägt somit zur Umsatzgenerierung der zuvor genannten Beherbergungsbetriebe bei, denn letzten Endes kommen die Gäste nicht nur wegen der schönen Hotelbetten in die Stadt. Mittlerweile haben eine Vielzahl von Kommunen (rund 50) die Bettensteuer eingeführt. In Freiburg haben sich die Übernachtungszahlen seit Einführung der Bettensteuer sogar noch erhöht.

Das Gleiche gilt in Erfurt. In Karlsruhe geht die Tourismus-GmbH davon aus, dass die Einführung der Bettensteuer sich nicht negativ auswirken wird. Dafür sei der Standort zu sehr gefragt. Davon gehen wir auch in Bad Kreuznach aus. Die Bettensteuer ist eine selbstberechnende Steuer. Die Bemessungsgrundlage sind die Nettoumsätze der erfolgten Übernachtungen. Die meisten Städte ermöglichen eine Online-Anmeldung. Lt. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Aufwand als zumutbar beurteilt. Letztendlich obliegt es einzig und allein dem Stadtrat, ob wir diese Möglichkeit der Einnahmenerzielung nutzen.

Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 2 KAG. Sachfremde Erwägungen, Rechtfertigungen oder Begründungen sind nicht erforderlich, soweit die Einführung der Bettensteuer in dem Rahmen erfolgt, den die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegeben hat. Abschließend halten wir es nur für fair, dass nicht nur der Kreuznacher Bürger als Steuerzahler, Stadtwerkskunde und Parknutzer, sondern auch diejenigen ihren Beitrag leisten, die hauptsächlich von der touristischen Infrastruktur partizipieren. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Merkelbach (Fraktionsvorsitzender) und Kay Maleton (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)“