Selten ist das Scheitern einer kommunalpolitischen Entscheidung so leicht ins Bild zu setzen, wie die Ausweitung der Parkgebührenpflicht im Kurgebiet. Unfassbar aber wahr: in einigen Strassen stehen mehr Parkscheinautomaten, als Autos. Was die dem Stadtratsbeschluss vom 27.5.2025 zugrundeliegende Kalkulation vollkommen über den Haufen und erneut die Frage aufwirft, wie das Defizit der städtischen Bäderlandschaft finanziert wird. Und eine zweite. Nämlich die Art und Weise, wie die Stadtratsmehrheit mit den Einwohner*Innen umgeht.

Erinnern wir uns: in der Stadtratssitzung am 11.12.2025 hatte die Minderheit dafür plädiert, die Parkgebührenpflicht im Kurgebiet solange auszusetzen, bis als 180 Euro im Jahr teure Ersatzlösung flächendeckendes Anwohnerparken eingeführt wird. Klaus-Dieter Dreesbach, der Geschäftsführer der städtischen BGK GmbH, die die Parkierungsanlagen bewirtschaftet, lehnte das mit einer bemerkenswerten Begründung ab: „der Plan, der im Mai beschlossen wurde, wenn der jetzt nicht so eintritt, wie beschlossen: aufgrund dieses Planes haben wir die Zusage des Wirtschaftsprüfers bekommen.

Das bedeutet nicht gleich, dass die Insolvenz kommt. Aber ich muss was schließen. Irgendwo muss ich Kosten sparen. Dann mache ich am 1.1. die Bäder zu. Einfach“. Heute ist offensichtlich, dass der daraufhin gefasste Beschluss ins Leere läuft. Denn die so dringend benötigten Parkgebühreneinnahmen werden nicht erzielt. Es wird interessant sein zu sehen, wie die BGK darauf reagiert. Klaus-Dieter Dreesbach hat sich klar positioniert: ohne die Parkgebühreneinnahmen müssen die Bäder geschlossen werden. Die Einnahmen werden nicht in der kalkulierten Höhe erzielt.

Wie lange will (und kann) der Geschäftsführer das tatenlos hinnehmen? Aber auch für die Befürworter des Bewohnerparkens sind die autofreien Strassen keine gute Nachricht. Zwar hat die Stadtratsmehrheit denen eine schnelle und wohlwollende Prüfung zugesagt. Das war allerdings typisches Politiker*Innengeplapper ohne fachjuristische Basis. So wurden die etwa von Ordnungsdezernent Markus Schlosser formulierten Bedingungen leichtfertig übergangen. Was sich am Ende als weitere fatale Fehlleistung herausstellen könnte.

Denn eine von mehreren Bedingungen für die Einführung von Bewohnerparken ist der Nachweis, dass in dem betroffenen Quartier für die Bewohner*Innen ein „erheblicher Parkraummangel“ besteht. Tatsache ist nun aber, dass für die betroffenen Strassen seit acht Tagen der Bildbeweis vorliegt, dass viel Parkraum zur Verfügung steht. Wenn nur eine einzige vom Bewohnerparken betroffene Person – mit welcher Motivation auch immer – gegen das Bewohnerparken in diesem Bereich klagt, fällt die Begründung der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung in sich zusammen, wie ein Kartenhaus.
Die von Anfang an abwegige Konstruktion, zur Rettung der Bäderlandschaft (Salinenbad, Bäderhaus, crucenia Thermen) die Parkgebühren zu erhöhen und die parkgebührpflichtigen Bereiche massiv auszuweiten, ist gescheitert. CDU, SPD, FDP, Grüne und Oberbürgermeister Letz müssen sich etwas anderes einfallen lassen. Oder auf den Vorschlag der Fairen Liste zurückkommen, die schon vor Jahren die Einführung einer Bettensteuer vorgeschlagen hat. Als Kay Maleton den Vorschlag erstmals im Finanzausschuss präsentierte, musste er sich teils sogar Spott anhören. Da werden jetzt einige Kreide fressen müssen.
