Das Gradierwerk 3 soll vor der Sanierung um 70 Meter gekürzt werden

Die Erhaltung der Gradierwerke im Salinental Millionen Euro. Daher wird schon lange über die Aufgabe einzelner der nicht ganz korrekt auch als „Salinen“ bezeichneten Bauwerke nachgedacht und gesprochen. Entsprechende Pläne führten in der Vergangenheit regelmäßig zu massiven öffentlichen Protesten. Diese bewirkten wiederum eine Rücknahme bereits getroffener oder angebahnter Ausstiegs-Entscheidungen. Daher haben die Stadt-Verantwortlichen einen neuen Ansatz gewählt. Und diesen sorgfältig vorbereitet.

Statt einen weiteren Beschlussvorschlag zum Verzicht auf einzelne Gradierwerke vorzulegen, wurde ein Teilabriss des Gradierwerkes 3 (am Salinenbad) mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Der hat zugestimmt, dass ein 70 Meter langes Teilstück (von der Nahe aus gesehen) entfernt werden darf, um die Sanierungs- und Unterhaltungskosten zu senken. Auf den Weg gebracht wird das Vorhaben am Montag kommender Woche (12.1.2026) in der Sitzung des Finanzausschusses. Der tagt ab 17:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (III. Stock, Seiteneingang Rossstrasse) in öffentlicher Sitzung.

Dieser Teil des Gradierwerkes 3 soll abgerissen werden.

Die Verwaltung hat dem Gremium folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt: „der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Umbau von Gradierwerk 3 mit dem Aufbau einer Holzwanne, der Herstellung eines barrierefreien Zugangs, Ausbau der Galerien und die Verkürzung des Gradierwerks zu beschließen“. Nichtöffentlich vorbereitet wurde die Vorgehensweise im Laufe des vergangenen Jahres im Aufsichtsrat der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach (GuT) GmbH. Dabei wurde eine Visualisierung des Abbaues des Gradierwerks 5 präsentiert (weiterer Bericht folgt).

Die „Erläuterungen“ zur Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 26/038 im Wortlaut:

„Drei Gradierwerke im Salinental hat die Stadt 1974 und 1978 als Ersatz für abgängige Anlagen an gleicher Stelle mit Betonwannen neu errichten lassen. Es handelt sich um die Gradierwerke 2 (nach der Schwimmbadbrücke), 3 (am Salinenbad) und 5 (südlich vom Stadion Salinental). Die Betonkonstruktion ersetzte die bis dahin üblichen Holzwannen. Man hoffte, hiermit eine bessere Dichtigkeit und Haltbarkeit der Wannen zu erreichen. Allerdings ist der Beton starken Korrosionsprozessen ausgesetzt und wird allmählich zersetzt. Das Schadensbild ist so weit fortgeschritten, dass Funktionsversagen droht.

In Absprache mit Fachgutachtern wurden vorausschauend Maßnahmen der Verkehrssicherung für den Fall von Abbruch von Betonelementen getroffen. Auch die marode Betonkonstruktion des Gradierwerks 3 (am Schwimmbad) muss mittelfristig saniert werden, um das Bauwerk zu erhalten. Andernfalls werden die Wandungen abbrechen, was zur Funktionsunfähigkeit des gesamten Gradierwerks führen würde. Hierüber wurde mehrfach informiert. Das bereits beim Gradierwerk 2 im Jahr 2020 erfolgreich praktizierte Sanierungsverfahren (Überbauung der Betonwanne mit einer Holzwanne) verursachte Kosten in Höhe von ca. einer Million Euro.

Das Gradierwerk 2 weist eine Gesamtlänge von 210 Metern auf, das Gradierwerk 3 hingegen eine Länge von 250 Metern, zudem ist die Kostensteigerung der Gewerke und Materialien zu bedenken, so dass eine Sanierung von Gradierwerk 3 nach dem Vorbild von Gradierwerk 2 ca. 1,5 Millionen Euro kosten würde. Es wurden daher seitens des Gesellschafters Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zwecks Förderung geführt. Eine Förderung aus dem Programm für die Förderung Touristischer Infrastruktur ist möglich, wenn es sich nicht nur um eine Sanierung, sondern auch um eine Aufwertung und Attraktivierung der Anlage handelt.

Ein derartiger Umbau würde den barrierefreien Ausbau der Galerie mit sich bringen und nach der Kostenschätzung Stand 2023 zwei Millionen Euro kosten. Um den Mitteleinsatz zu reduzieren und auch langfristig Unterhaltungskosten zu sparen, entstand die Überlegung das Gradierwerk von der Flussseite aus von 250 auf 180 Meter zu verkürzen. Das gesamte Salinental bildet ein Denkmalschutzensemble. Vor allem das Landschaftsbild soll geschützt werden. Jede wesentliche Veränderung der Anlagen bedarf der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Die geplante Kürzung würde eine wesentliche Veränderung darstellen.

Bei zwei Ortsterminen mit Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Direktion Landesdenkmalpflege wurde unter anderem diese Möglichkeit erörtert. Die Behörden sagten eine Prüfung zu und forderten eine Visualisierung des Landschaftsbildes nach Verkürzung der Anlage. Ebenso wurde eine Visualisierung des Landschaftsbildes nach Abbau des Gradierwerks 5 erstellt. Die Visualisierungen wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates am 09.04.2025 vorgestellt. Die GuT hat am 4.3.2025 folgenden Zwischenbescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde erhalten:

„Auf der Grundlage unserer Gespräche und des Ortstermins mit Dr. Vesper im Salinental in Bad Kreuznach und dessen Schilderungen und Unterlagen zum Umgang mit den Gradierwerken nehmen wir im Folgenden Stellung: Der technischen Instandsetzung und notwendigen Kürzung des Gradierwerkes 3 stimmen wir zu. Für das letzte Gradierwerk 5 (im Umfeld Sportplatz) empfehlen wir folgenden Umgang. Da das Gradierwerk noch weitere fünf Jahre stehen bleiben soll, halten wir es im Sinne des Substanzerhaltes der Denkmalsubstanz und der Anmutung des Salinentals, dass durch dieses letzte Gradierwerk zum Außenbereich abgeschlossen wird, für sinnvoll das Gradierwerk nicht abzubrechen.

Ggf. ergeben sich innerhalb dieser kommenden Jahre neue Ansatzpunkte für einen Erhalt des Gradierwerks. Daher sollte man diese Zeit entsprechend nutzen und mögliche Ergebnisse abwarten. Gern kann man in ca. vier bis fünf Jahren nochmals über die weitere Zukunft dieses Gradierwerks sprechen, spätestens, wenn die Stadt plant, die Schlehenzweige zu entfernen und damit weitere Maßnahmen erforderlich werden. Die GuT kann nun eine Ausführungsplanung mit allen erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung einreichen. Auf dieser Grundlage soll dann ein Förderantrag zur Förderung touristischer Infrastruktur gestellt werden.“

Der beschlossene Wirtschaftsplan sieht Unterhaltungsaufwendungen für die Jahre 2026 bis 2030 in Höhe von 2.949.000 € vor. Als Investition ist der Umbau von Gradierwerk 3 vorgesehen. Hier sind geplant: Entschärfung der Betonproblematik durch Aufbau einer Holzwanne, Attraktivierung der Galerie und Aufenthaltsqualität mit Schaffung eines barrierefreien Zugangs sowie die Verkürzung des Gradierwerks. Hierfür sind im Investitionsplan Mittel in Höhe von 2,2 Mio. € für die Jahre 2027-2028 eingeplant, wobei von einer Finanzierung des Landes in Höhe von 85 % ausgegangen wird. Dies entspricht grundsätzlich dem Förderprogramm Touristische Infrastruktur, auch wird der Umbau als förderfähig eingeschätzt.

Indessen ist fraglich, ob die Mittel bei Antragstellung zur Verfügung stehen. Die Klimaanalyse hat zudem deutlich gemacht, dass der positive Effekt auf das Wohlfühlklima derzeit nicht ausgeschöpft werden kann. Zusätzliche Beschattung, Umbau von Galerien, Entsiegelung von Flächen könnten die wohltuende Wirkung bei Hitze verstärken. Die Stadt erarbeitet derzeit ein Konzept im Rahmen des Programms für Klimaanpassung. Es betrifft aber nur Teilflächen. Dies sollte in Verbindung mit weiteren Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept für die Klimaanpassung und dem Umbau des Bereiches zwischen Gradierwerk 3 und 4 (an den Tennisplätzen) zusammengeführt werden.

Es würde sich im Kernstück des Salinentales die Möglichkeit eröffnen, den gesamten Landschaftspark wesentlich aufzuwerten. In seiner Sitzung am 25.11.2025 hat der Aufsichtsrat der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH beschlossen: Der Aufsichtsrat befürwortet den Umbau von Gradierwerk 3 mit dem Aufbau einer Holzwanne, der Herstellung eines barrierefreien Zugangs, Ausbau der Galerien und die Verkürzung des Gradierwerks. Sobald ein positives Votum des Stadtrates für die Verkürzung erfolgt, wird eine Detailplanung in Auftrag gegeben, die die Grundlage der Beantragung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung und der Förderung aus dem Programm für Touristische Infrastruktur bildet.“