Ein aufmerksamer Anwohner beobachtete am gestrigen Dienstagnachmittag (6.1.2026) eine Unfallflucht, las das Kennzeichen des Verursacherfahrzeuges ab und informierte die Polizei. Der verantwortliche Fahrzeugführer hatte gegen 16:30 Uhr im Bereich des Heilig-Kreuz-Wegs in Bingen rangiert und hierbei mit seinem Transporter die Begrenzungsmauer eines Grundstücks touchiert. Ohne sich um schadensregulierende Maßnahmen zu kümmern, entfernte sich der 43jährige von der Unfallörtlichkeit.

Aufgrund der Hilfsbereitschaft des Anwohners konnte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen den Unfallflüchtigen noch im Stadtgebiet Bingen stellen und kontrollieren. Bei der Überprüfung der von dem 43jährigen vorgelegten Dokumente zeigte sich, dass dieser im Besitz der Fahrerlaubnis eines nicht in der Europäischen Union befindlichen Landes ist, jedoch bereits seit mehr als einem Jahr seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat.
Den Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis verpasste der Mann, sodass die ausländische Fahrerlaubnis keine Gültigkeit mehr hat und der 43jährige demnach derzeit keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führen darf. Der Mann muss sich somit nicht nur wegen einer Verkehrsunfallflucht sondern auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
