Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (6.1.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (5 NBs 1041 Js 6273/25 jug – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 21 Jahre alten, strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll sich Anfang September 2024 zusammen mit einem männlichen Begleiter zu einer Gaststätte in Idar-Oberstein begeben haben, um den Inhaber der Gaststätte körperlich anzugreifen. Der Angeklagte habe hierbei eine Schreckschusspistole mit sich geführt, die er zuvor von seinem Begleiter überreicht bekommen habe.
In der Gaststätte sei der Angeklagte mit der Schreckschusspistole in der Hand auf den Inhaber der Gaststätte zugegangen und habe versucht, diesen zu schlagen. Der Inhaber der Gaststätte sei jedoch zurückgewichen, habe ein hinter der Theke liegendes Pfefferspray ergriffen und dieses in Richtung des Angeklagten gesprüht. Im Anschluss daran habe der Angeklagte mit der Schreckschusspistole in Richtung des Inhabers der Gaststätte geschossen, der hierdurch jedoch nicht verletzt worden sei. Schlussendlich seien der Angeklagte und sein Begleiter aus der Gaststätte geflüchtet. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein teilgeständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
