Von der Verlustmeldung auf der Wache schnurstracks ab nach Rohrbach

Die übergroße Mehrzahl der aus eigenem Willen nicht integrierten, in Deutschland lebenden Ausländer verhält sich statistisch rechtskonform und wird strafrechtlich nicht auffällig. Aber leider gibt es da auch den kleinen anderen Teil. Schön zu sehen ist, dass wenigstens ab und zu der ein oder andere dieser kriminellen Idioten sich mit ihrer Integrationsverweigerung, etwa dem vorsätzlich unterlassenen Erlangen wenigstens minimaler deutscher Sprachkenntnisse, selbst ein Bein stellt. Einen solchen Fall erlebten die Beamt*Innen der Bad Kreuznacher Polizeiinspektion am gestrigen Freitag (2.1.2026).

Die Fahndung in diesem Fall wurde erfolgreich abgeschlossen, Durch die unfreiwillige Mitarbeit des Gesuchten.

Da sprach ein 32jähriger Mann kosovarischer Staatsangehörigkeit bei ihnen vor, um den Verlust seines Reisepasses anzuzeigen. Nach eigenen Angaben benötigte er das Ersatz-Dokument, das ihm die Botschaft seines Landes nur mit einer amtlichen deutschen Verlustmeldebestätigung ausstellt, dringend für konsularische Zwecke. Mangels eigener Deutschkenntnisse hatte der Mann vorsorglich einen Bekannten zur sprachlichen Unterstützung mitgebracht. Allerdings kann auch dessen Sprachkompetenz nicht besonders hoch gewesen sein. Denn wer die deutsche Schriftsprache beherrscht, kann bei Dr. Google lesen:

Zuständig für derartige Verlustmeldungen ist nicht die Polizei. Sondern die jeweilige Kreisausländerbehörde. Wie sich schon nach wenigen Minuten auf der Wache in der Ringstrasse herausstellte: für den Petenten ein gewaltiger Unterschied. Denn die Ausländerbehörde verfügt (warum eigentlich nicht? Vermutlich sind es Datenschutzgründe) – anders als die Polizei – nicht über einen Zugriff auf gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Fahndungsersuchen. Die Beamten*Innen der Polizeiinspektion Bad Kreuznach machten ihre Arbeit im Rahmen der routinemäßigen Sachverhaltsaufnahme jedenfalls gründlich.

Wobei ihnen auffiel, dass der Anzeigende deutlich nervöser wirkte, als jemand, der „nur“ seinen Reisepass verlegt hat. Ein Blick in die polizeilichen Systeme brachte schließlich ans Licht, dass gleich mehrere Fahndungsnotierungen gegen den 32jährigen vorlagen – darunter ein nationaler Haftbefehl. Dieser hätte durch Zahlung des offenen Geldbetrages außer Vollzug gesetzt werden können. Dazu war der Kosovare aber nicht in der Lage. Weshalb der Besuch auf der Polizeidienststelle nicht mit der Aushändigung der Bestätigung einer Verlustanzeige, sondern mit einer Freifahrt im Streifenwagen zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt endete.