Im Drogen-Rucksack befanden sich auch Messer und Schere

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (6.1.2026) um 9 Uhr im Saal sieben (2 KLs 1043 Js 8291/25) statt.  Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 51 Jahre alten, unter anderem wegen Betäubungsmitteldelikten bereits vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis vor.

Der Angeklagte soll Anfang Juli 2025 in einem Rucksack 32 Ecstasy-Tabletten, 75,09 Gramm Amphetaminpaste mit einem Amphetaminbasegehalt von 13,48 Gramm sowie 80,63 Gramm Haschisch und 15,22 Gramm Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von insgesamt 28,08 Gramm zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten haben. Zudem habe er in dem Rucksack zur Verteidigung jeweils zugriffsbereit neben den Drogen ein Multitool mit ausklappbarem Messer sowie eine Schere verwahrt gehabt. Fortsetzungstermine sind auf den 26.1.2026, 3.2.2026 und den 5.2.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach