In einer Presseerklärung hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, was deren Ordnungskräfte auf den Strassen und Plätzen so erleben: „der ohnehin schmale Gehweg ist so zugeparkt, dass kein Fußgänger ihn nutzen kann. Eine alte Frau weicht mit ihrem Rollator auf die Straße aus und wird von einem ärgerlichen Autofahrer als „Hindernis“ und „Tempobremse“ angehupt. „Das ist Alltag in unserer Stadt“, sagt Jörg Keil. Der Leiter des städtischen Vollzugsdienstes und der Verkehrsüberwachung könnte viele Beispiele nennen zu dem teilweise erbittert geführten Kampf um Verkehrsflächen zwischen Autofahrern, Fahrradfahrern, Fußgängern und Anwohnern.

Die wiederum für „ihren“ Parkplatz auf den Straßen vor ihren Häusern und Wohnungen streiten. „Zuletzt haben wir bei einer Überprüfung festgestellt, dass eine Reihe von Hausbesitzern ihre Höfe und Garagen nicht als Parkplatz nutzen, und ihre Fahrzeuge auf der Straße abgestellt haben“. Keil nennt keine konkreten Fälle, die alle zu belegen wären, sondern er will grundsätzlich auf diese Problematik hinweisen. „Das Halten und Parken ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt! Das gilt auch dann, wenn man nur zum Teil auf dem Gehweg steht.
Dies ergibt sich aus § 12, Abs. 4 der STVO. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) erlaubt das Gehwegparken nur dort, wo es durch Beschilderung (VZ 315) und / oder Markierung gekennzeichnet ist. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 06 sieht eine Mindestbreite von 110 cm vor, damit Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer in Orientierung an Rollstuhlmaßen ausreichend Bewegungsraum haben. Dem ist noch ein Mindestschutzraum von 20 cm zu Häuserwänden zuzurechnen. Werden die Belange von Menschen mit Sehbehinderung berücksichtigt, sind zusätzlich 20 cm hinzuzurechnen, um so einen Mindestraum zur Bewegung mit dem Langstock oder dem Blindenhund zur Verfügung zu stellen.“
Bei seinen Vorträgen in Ausschusssitzungen und in Anwohnerversammlungen weist Keil immer wieder auf die Rechtsprechung hin. Dafür erntet er oft nur wenig Zustimmung und schon gar keine Begeisterung. „Das stört doch niemanden, das haben wir doch schon immer so gemacht. Wo sollen wir denn sonst parken, zeigt doch einfach mehr Fingerspitzengefühl, statt ständig Knöllchen zu verteilen“, sind dann häufig genannte Einwände und Vorwürfe. Bei den ständig steigenden Zahlen der Kfz-Zulassungen in der Stadt bei konstant bleibendem Parkflächen ist das nicht verwunderlich. Der Zuwachs an gemeldeten Autos von 2011 bis 2021 lag bei knapp 22,8 Prozent.
Die Einwohnerzahl stieg im selben Zeitraum nur um 8,9 Prozent. Eine Lösung des Problems sind Parkraummarkierungen im Straßenraum, dort, wo es ist möglich ist. „Das wurde hier auch umgesetzt“, Im Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden die Halterinnen und Halter von 2005 Jahrzeugen verwarnt, weil diese auf dem Gehweg parkten oder hielten. Davon standen 87 Fahrzeuge behindernd. 24 wurden abgeschleppt. Diesen Sanktionen durch die städtischen Bediensteten begegnen diese Verkehrssünder zunehmend aggressiv. „Meine Kolleginnen und Kollegen werden bedroht, bespuckt und körperlich angegriffen.“
Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach
