18jähriger nach Cannabiskonsum am Steuer erwischt

Am gestrigen Silvesternachmittag (31.12.2025) fiel einer Streife in Horrweiler gegen 16:30 Uhr ein geparkter PKW auf, an dem entstempelte Kennzeichen angebracht waren. Bei Überprüfung der Kennzeichen ergab sich, dass diese nie für das vorgefundene Fahrzeug ausgegeben waren. Das Fahrzeug selbst war zudem seit Dezember 2025 nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Der 18jährige Verantwortliche konnte noch vor Ort ermittelt, jedoch persönlich nicht angetroffen werden. Ein Strafverfahren wegen Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs wurde eingeleitet und die Kennzeichen sichergestellt.

Etwa eine Stunde später erschien der 18jährige bei der Polizeiinspektion Bingen um, etwas ungehalten, die Herausgabe seiner Kennzeichen zu fordern. Dies war allein schon aus logistischen Gründen nicht möglich, da es der die Kennzeichen sicherstellenden Streife aufgrund weiterer Einsätze in der Zwischenzeit nicht möglich war zur Dienststelle zurückzukehren. Der Beschuldigte zeigte sich wenig geduldig und verließ unverrichteter Dinge die Dienststelle, um sich ans Steuer eines abgesetzt abgestellten Pkw zu setzen und davon zu fahren.

Durch eine weitere Streife erfolgte von der Binger Dienststelle aus eine unmittelbare Nacheile, um zu überprüfen, in wie fern der genutzte Pkw ordnungsgemäß zugelassen war. In der nachfolgenden Verkehrskontrolle zeigte sich zwar, dass mit dem Fahrzeug alles seine Richtigkeit hatte. Allerdings ergaben Tests zur Fahrtüchtigkeit des 18jährigen Verdachtsmomente für einen zeitnahen Drogenkonsum. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Konsum von Cannabis.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem jungen Mann eine Blutprobe entnommen. Da es sich bei dem 18jährigen um einen Fahranfänger handelt, gilt für diesen ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Da dieser überdies erst kürzlich wegen eines ähnlich gelagerten Delikts in Erscheinung getreten ist, muss er neben der Verdopplung des Bußgelds auch mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen