Ab dem morgigen Montag (29.12.2025) darf wieder Silvesterfeuerwerk gekauft werden. Die Knallerei am Jahresende ist im Laufe der vergangenen Jahre immer mehr zum gesellschaftlichen Zankapfel geworden. Dazu beigetragen hat auch der massenhafte Missbrauch der Feuerwerkskörper ab dem ersten Verkaufstag. Obwohl das Zünden von Krachern und Raketen nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt ist, böllert es nach der Öffnung der Verkaufsstellen flächendeckend. Mit teils auch für die Hobby-Feuerwerker fatalen Folgen. Alljährlich sind in Deutschland viele hunderte schwer Verletzte, oft auch Tote, zu beklagen.

Neben der Umweltbelastung durch Feinstaub pp zahlt die Gesellschaft also einen hohen Preis für den von den Befürwortern als „Tradition“ verteidigten Schwarzpulvereinsatz. Der eine und die andere, die mit der Jahrzehnte alten Praxis argumentieren, sollte sich verdeutlichen, dass selbst althergebrachte Übungen irgendwann überholt sind. Auch das Verbrennen von sogenannten Hexen hatte in Deutschland eine lange Tradition. Und zahllose begeisterte Anhänger*Innen. Bis selbst die traditionsbewusste katholische Kirche kapiert hat, dass der brutale Massenmord an Frauen mit vorheriger Folterphase mit der Botschaft Jesu Christi nicht in Einklang zu bringen ist.
Wer wie der Autor dieser Zeilen als Kind, Jugendlicher und junger Papa selbst geknallt hat, kann die Motivation der entsprechenden Personengruppen heutzutage gut nachvollziehen. Und gibt daher die Tipps des Landeskriminalamtes (LKA) Rheinland-Pfalz zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk besonders gern weiter. Garniert mit dem Hinweis, dass die billigste, ungefährlichste und umweltgerechteste Feuerwerk jenes ist, das erst gar nicht gekauft wird. Wer davon (noch) nicht lassen kann und wem die ganzjährig legalen Produkte der Klasse F 1 nicht spektakulär genug sind, dem mögen diese Erklärungen helfen, das neue Jahr gesund und munter zu beginnen:
Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerk
Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung Ihres Silvesterfeuerwerks. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenem Untergrund und sorgen Sie für einen stabilen Stand. Für Raketen sollten geeignete Abschussvorrichtungen verwendet werden – ein Getränkekasten ist deutlich sicherer als einzelne, lose Flaschen. Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren. Achten Sie außerdem darauf, dass sich keine Hindernisse wie Bäume oder Balkone in der Flugbahn befinden. Beim Anzünden dürfen sich keine Körperteile über dem Feuerwerkskörper befinden. Feuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich im Freien erlaubt.
Worauf Sie beim Kauf von Feuerwerk achten sollten
In Deutschland dürfen nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden. Nicht zugelassene, nicht sicherheitsgeprüfte Feuerwerksartikel – insbesondere aus dem Ausland – sind verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen solcher Produkte sind strafbar. Illegales Feuerwerk stellt eine erhebliche Gefahr dar und kann zu schweren Verletzungen wie Hörschäden, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar zum Tod führen. Um sicherzugehen, sollten Feuerwerkskörper nur in regulären Geschäften oder in seriösen, geprüften Online-Shops gekauft werden.
Achten Sie dabei auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (z.B. CE 0589) sowie auf die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567). Diese setzt sich aus der Prüfstellennummer, der Feuerwerkskategorie und einer Herstellerkennnummer zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt. Die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorhanden sein.
Selbst hergestelltes Feuerwerk
Selbstgebautes Feuerwerk ist besonders gefährlich, da die Risiken nicht abschätzbar sind. Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen mit Todesfolge bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper. Herstellung und Verwendung sind strafbar.
Blindgänger und Entsorgung von Feuerwerksresten
Nicht explodierte Feuerwerkskörper führen immer wieder zu schweren Verletzungen, wenn versucht wird, sie erneut zu zünden. Halten Sie daher Abstand zu sogenannten Blindgängern und zünden oder öffnen Sie diese niemals erneut. Achten Sie besonders auf Kinder und machen Sie ihnen die Gefahr deutlich. Feuerwerksreste sollten erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind, und können dann über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk sollte auf einem Recycling- oder Wertstoffhof für gefährliche Abfälle abgegeben werden.
Alkohol an Silvester
Für viele gehört Alkohol an Silvester dazu. Beim Umgang mit Feuerwerk ist Alkoholkonsum jedoch besonders riskant. Daher der dringende Appell: zünden Sie Feuerwerk möglichst nur in nüchternem Zustand.
Weitere wichtige Hinweise
Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung ausschließlich in der Neujahrsnacht abgebrannt werden. Zudem ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.
Quelle: Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz
