Bereits seit über 20 Jahren sind Faustmesser, bei denen die Klinge rechtwinklig zum Griff befestigt ist, verboten. Die insbesondere für Tötungsdelikte geeignete Waffe wurde am späten Abend des gestrigen zweiten Weihnachtsfeiertages von Beamten der Polizeiinspektion Kirn bei einem 42jährigen Autofahrer sichergestellt. Bei diesem hatten sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Monzinger Strasse in Bad Sobernheim Anzeichen auf möglichen BtM-Einfluss ergeben.

Aufgrund des Anfangsverdachts der Fahruntüchtigkeit wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen sowie die Weiterfahrt untersagt. Im Verlauf der Kontrolle wurde bei dem Mann aus der Verbandsgemeinde Nahe-Glan das Faustmesser entdeckt, umgehend sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
Quelle: Polizeiinspektion Kirn
