Eines steht fest: auf der Pfingstwiese werden im neuen Jahr Parkgebühren kassiert. Offen ist lediglich ab wann. Der erste Parkscheinautomat steht bereits. Ein zweiter könnte schon bald im Bereich an der Jahrmarktsbrücke installiert werden. Ob es dazu kommt, hängt vom Ergebnis der internen Abstimmungen ab, die aktuell zwischen der Stadt Bad Kreuznach und der städtischen BGK-Parken GmbH geführt werden. Deren Geschäftsführer Klaus-Dieter Dreesbach fasst die dabei zu beachtenden Aspekte wie folgt zusammen:

„Aufgrund der vielfältigen Nutzung der Pfingstwiese und deren unmittelbarer Umgebung (Sport und Vereinsleben, Übungsleitung, Jahrmarkt, Automobilsalon, Flohmarkt, Baumesse, Weihnachtsbaumverkauf etc.) muss die Ausweisung der Stellflächen möglichst einfach in der Handhabung sein“. Was konkret bedeutet: die gebührenpflichtigen Bereiche werden von den anderen nicht mit Zäunen oder ähnlichen Sperreinrichtungen abgetrennt. Denn diese würden für Veranstaltungen und Veranstalter ein Hindernis darstellen.
Zudem der befristete Rückbau mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Was die Möglichkeiten auf zwei wesentliche reduziert. Entweder müssten einzelne Teilbereiche, die nicht bewirtschaftet bzw dem Lkw-Abstellen zur Verfügung gestellt werden, als Parkverbotszonen ausgewiesen werden. Oder die Stadt setzt auf den Bequemlichkeitsfaktor: wer einen weiteren Fussweg in Kauf nimmt, kann auch in Zukunft kostenlos auf der Pfingstwiese parken. Das beseitigt zwar nicht die Sorgen aller Anwohner*Innen.
Mindestens aber für jene auf der Nordseite. Dürfte aber für Dauernutzer*Innen eine erträgliche Lösung sein. Allerdings mit finanziellen Folgen in Form von Einnahmeausfällen. Denn ob so die von der BGK geschätzten 90.000 Euro Jahreserlöse auch nur ansatzweise erzielt werden können, darf sehr bezweifelt werden. Warum sollte eine Innenstadt-Besucherin, die dort jederzeit einen Parkplatz findet, fürs gleiche Geld ihr Auto auf der Pfingstwiese abstellen und zusätzlich noch einen längeren Fussweg in Kauf nehmen?
Vor allem in der morgens und abends dunklen Jahreshälfte. Die Parkraumbewirtschaftungsspezialisten der BGK haben daher schon Ende 2022 in einer Sitzung des Finanzausschusses auf den Bewirtschaftungsvorschlag der CDU-Stadtratsfraktion zurückhaltend reagiert. Und erklärt, dass die Pfingstwiese in der damaligen Form keinen unmittelbar positiven Deckungsbeitrag leisten kann. Für die ersten fünf Jahre wurde seinerzeit sogar ein Negativ-Ergebnis prognostiziert und dokumentiert.
„Dennoch wurde aufgrund des politischen mehrheitlichen Willens die Fläche mit in die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung aufgenommen,“ erklärt die BGK dazu heute. Und macht damit in erfreulicher Offenheit deutlich, wo die Ursache der heutigen Probleme liegt. Was auch den krassen „Sinneswandel“ der BGK bezüglich der auf der Pfingstwiese zu erzielenden Parkgebühreneinnahmen erklärt. Der bisher weder in den städtischen Gremien noch in der Öffentlichkeit auch nur angedeutet wurde.
Fakt ist nämlich, dass sich in den BGK-Erklärungen das Einnahmepotential auf der Pfingstwiese in den vergangenen drei Jahren auf dem Papier verachtfacht hat. In der BGK-Stellungnahme für den Finanzausschuss am 1.12.2022 wurden die Jahreserlöse noch mit lediglich 10.950 Euro angegeben. In der Sitzung des PLUV am 3.12.2025 dann mit 90.000 Euro. Dazu erklärt die BGK: „zwischenzeitlich wurde ein Gutachten durch das R + T Verkehrsplanungsbüro erstellt, welches an zwei Erhebungstagen die Pfingstwiese im Stundentakt begangen hat“.
Mittels Kennzeichenerkennung wurden die Fahrzeuge von den Gutachtern nach ihrer Nutzung und Verweildauer ausgewertet hat. Daraus hätten sich im Tagesmaximum 141 parkende Fahrzeuge ergeben. Weiterhin ist der Tageshöchstpreis von damals 2 EUR auf jetzt 5 EUR angehoben worden. Als weiteren für die Einnahmenerhöhung relevanten Faktor wird von der BGK die Kontrolle der Fläche durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Kreuznach als „wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Parkraumbewirtschaftung“ benannt.
