Landläufig wird unterstellt, dass Pflegkräfte den bezüglich der Körperhygiene anderer Personen schwierigsten Beruf haben. Dem ist nicht so. Auch die im Polizeidienst tätigen Menschen müssen, was leider häufig nicht so offen berichtet wird, wie heute Nacht von der Binger Polizeiinspektion, immer wieder Situationen ertragen, die eigentlich unzumutbar sind. Der Fall spielte sich am späten gestrigen Dienstagabend (23.12.2025) gegen 23:20 Uhr in Münster-Sarmsheim ab. Dort stellte sich vor Ort heraus, dass eine Mutter sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als die Polizei zu verständigen.

Denn deren 41jähriger Sohn hatte sich volllaufen lassen, eingenässt und eingekotet und war wegen der Verweigerung weiterer Alkoholika ausgerastet. Aufgrund der starken Alkoholisierung und damit einhergehender Uneinsichtigkeit des Verantwortlichen musste dieser zur Ausnüchterung dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt werden. Dort blieb der 41jährige nicht lange allein. Denn bereits gegen 23:35 Uhr am gestrigen Abend bahnte sich der zweite, alkoholbedingte Sonderfall, diesmal in Gensingen an. Mit der von betroffenen Nachbarn erfolgten Erstmeldung wurde von einer verwirrten Person berichtet.
Diese habe sich im Nachbarhof verirrt, dort zweimal an der Tür geklingelt und mitten in der Nacht herumgeschrien. Die eingesetzte Streife konnte den 34jährigen Verantwortlichen antreffen und beruhigen, sodass er zunächst in seiner Wohnung verbleiben konnte. Etwa eine Stunde später, am frühen Heiligen Abend, erfolgte dann die Meldung, dass der 34jährige erneut auf der Straße herumschreie und ein Messer bei sich habe. Die Einsatzkräfte trafen abermals auf den Verantwortlichen, welcher aufgrund der Meldung zunächst durchsucht werden sollte, sich hiergegen jedoch vehement wehrte.
Und dann ein längliches Metallthermometer von der Wand ergriff. Daraufhin kam es zum Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts (Taser). Ein Messer konnte bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes nicht aufgefunden werden. Aufgrund des deutlich sprunghaften Verhaltens und der offenkundigen Uneinsichtigkeit musste auch der 34jährige dem Verhinderungsgewahrsam zugeführt werden. Überdies wurde gegen den 34jährigen ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Anmerkung der Redaktion: wenn Sie sich das nächste Mal in einer Polizeikontrolle unangemessen behandelt fühlen, denken Sie sich bitte, dass die Beamten gerade einen dieser Einsätze hinter sich haben.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
