Vorfahrt für Polizei und Rettungsdienste durch Sondersignale und Wegerechte

In der Fahrschule hat man das zwar mal gehört. Aber in der Praxis auf der Strasse steht dann doch das eigene Fortkommen bei vielen Verkehrsteilnehmer*Innen im Vordergrund. Und so verlieren Polizei- und Rettungsdienstfahrzeuge immer wieder wertvolle Zeit. Dabei sind Wegerechte und Sondersignale wichtige Regelungen für den Straßenverkehr. Blaue Blinklichter und Folgetonhörner (Martinshörner) signalisieren, dass die Strasse sofort freigemacht werden muss.

Die häufigste Fehlreaktion darauf ist das sofortige Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Denn damit wird nicht nur ein (Auffahr-)unfall mit anderen Fahrzeugen riskiert. Sondern in vielen Fällen sogar eine Behinderung der Einsatzfahrzeuge. Auch ein unüberlegtes rechts Ranfahren, erst recht in der Variante „Abbiegen in eine Seitenstraße“ ist nicht zielführend. Denn im Einzelfall möchte das Einsatzfahrzeug genau dort hin. Die Beachtung folgender Tipps hilf:

Auf gerader Strecke ist es sehr hilfreich, wenn durch Blinker anzeigt wird, das die Einsatzfahrzeuge wahrgenommen wurden und Platz geschaffen wird. Auf keinen Fall überraschend abbremsen und stehen bleiben. Unbedingt zu vermeiden ist es, direkt vor, an oder nach Verkehrsinseln anzuhalten. Dies führt auf Grund der Breite der Einsatzfahrzeuge (insbesondere der Feuerwehr) zu Problemen. Teilweise ist für die Einsatzfahrzeuge notwendig beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer*Innen auch die entgegenkommende Spur mitzubenutzen.

Daher sollte auch der dort befindliche Verkehr möglichst weit rechts fahren und gegebenenfalls anhalten. Einem in einem Kreisverkehr sich näherndem Einsatzfahrzeug hilft man am besten, in dem man eine “Ehrenrunde” dreht und ihm so den nötigen Platz verschafft. An einer roten Ampel kann es sinnvoll sein unter Berücksichtigung des Verkehrs ein wenig in die Kreuzung einzufahren und durch seitliches Ausweichen eine Gasse zu bilden. Zeigt die Ampel grün, wenn sich das Einsatzfahrzeug von der Rotseite nähert, ist anhalten die beste Lösung. Rote Ampelkreuzungen werden von
Einsatzfahrzeugen immer mit besonderer Vorsicht befahren.

Als Fußgänger*in oder Fahrradfahrer*in darf man nicht vor einem Einsatzfahrzeug herlaufen bzw -radeln. Hier gilt: anhalten und Blickkontakt mit dem Personal im Einsatzfahrzeug aufnehmen, um zu zeigen, dass diese wahrgenommen wurden. Es kann auch vorkommen, dass ein Einsatzfahrzeug zunächst mit Sondersignal überholt und dieses Sondersignal wenige Metern danach abschaltet. Dies kann daher kommen, dass über Funk von der Leitstelle auf Grund neuer Erkenntnisse zum Notfall der Abbruch der Alarmfahrt mitgeteilt wurde.