Führt fortgesetzter Hausfriedensbruch und Beamtenbeleidigung zur Freiheitsstrafe?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (22.12.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1024 Js 1954/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach unter anderem wegen einer Vielzahl von Fällen des Hausfriedensbruchs sowie Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll sich im Zeitraum von Ende Dezember 2022 bis Mitte Oktober 2023 in einer Vielzahl von Fällen auf dem Gelände von Kaufhäusern und Supermärkten in Bad Kreuznach aufgehalten haben, obwohl gegen ihn jeweils ein Hausverbot bestanden habe.

Von dem Hausverbot habe er auch jeweils Kenntnis gehabt. Zudem soll er in einigen Fällen Polizeibeamte, die von den Geschäftsinhabern bzw. deren Personal verständigt worden seien, verbal beleidigt haben. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach