Litauer steht wegen Mordversuch in Juweliergeschäft vor dem Landgericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer, Schwurgericht) am morgigen Mittwoch (17.12.2025) um 14 Uhr im Saal sieben (1 Ks 1044 Js 2844/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 38 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Litauen einen versuchten Mord (Mordmerkmale: Habgier sowie die Absicht eine andere Straftat zu ermöglichen) in Tateinheit mit einem versuchten (besonders) schweren Raub vor.

Der Angeklagte soll Mitte August 2013 zusammen mit zwei weiteren Personen den Entschluss gefasst haben, einen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Bad Kreuznach unter Verwendung einer scharfen Schusswaffe zu begehen. In Ausführung dieses Tatplanes seien der Angeklagte und seine beiden Begleiter am 19.8.2013 nachmittags zu dem Juweliergeschäft gegangen. Nachdem der Geschäftsinhaber die Tür geöffnet habe, seien der Angeklagte und einer der Begleiter in das Geschäft eingetreten.

Der andere Begleiter sei an der Tür stehengeblieben und habe diese offengehalten. Während der in das Geschäft eingetretene Begleiter des Angeklagten sich der Schaufensterauslage zugewandt habe, habe der Angeklagte eine geladene Schusswaffe, vermutlich einen Revolver, gezogen. Den Revolver habe er auf den Geschäftsinhaber gerichtet und diesen aufgefordert, sich hinzulegen. Währenddessen habe einer seiner Begleiter die Glasscheibe vor der Schaufensterauslage mit einer Axt eingeschlagen.

Jenes Geschehen habe der bewaffnete Sicherheitsmann des Geschäftsinhabers über die Videoüberwachungsanlage beobachtet und sich vom hinteren Teil des Geschäfts in den Verkaufsraum begeben. Dort habe er seine Waffe auf den Angeklagten gerichtet und zu diesem gerufen: „Waffe weg“. Der Angeklagte habe daraufhin seine Waffe auf den Sicherheitsmann gerichtet und in Tötungsabsicht zwei Schüsse in dessen Richtung abgegeben, die den Sicherheitsmann nur knapp verfehlten.

Der Angeklagte habe hierbei beabsichtigt, die Mitnahme von Schmuckstücken zu ermöglichen. Im Anschluss daran habe der Sicherheitsmann das Feuer erwidert, hierbei jedoch gezielt auf den Boden und in die Wandverkleidung geschossen. Im Zuge dessen seien der Angeklagte und seine beiden Begleiter ohne Beute geflüchtet. Fortsetzungstermine sind auf den 5.1.2026, 7.1.2026, 15.1.2026, 5.2.2026, 11.2.2026, 13.2.2026, 20.2.2026, 23.2.2026, 25.2.2026 und den 26.2.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach