Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (16.12.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1021 Js 4187/25) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den Einspruch einer 33 Jahre alten Angeklagten aus Kirchberg gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Simmern / Hunsrück verworfen, weil die Angeklagte zu dem auf ihren Einspruch bestimmten Hauptverhandlungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sei.
Der Angeklagten werden drei Fälle des Diebstahls vorgeworfen. Ende Juni 2024 soll sie aus einem Kaufhaus in Simmern Modeschmuck im Gesamtwert von 39,90 Euro entwendet haben. Circa einen Monat später soll sie aus demselben Kaufhaus Adiletten im Wert von 23,00 Euro entwendet haben.
Schließlich wird der Angeklagten zur Last gelegt, Anfang Januar 2025 aus dem vorgenannten Kaufhaus eine Handtasche im Wert von 129,00 Euro entwendet zu haben. In dem Strafbefehl des Amtsgerichts Simmern / Hunsrück wurde gegen die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verhängt, deren Vollstreckung des Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt hat.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
