Hat der Angeklagte Rattengiftköder zur Tierquälerei ausgelegt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (16.12.2025) um 10 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1022 Js 3541/24) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 55 Jahre alten Angeklagten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis von dem Tatvorwurf der Sachbeschädigung in Tateinheit mit Tierquälerei freigesprochen. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach tierfeindliches Verhalten zur Last gelegt:

Er soll zusammen mit seiner Ehefrau Mitte Januar 2024 aus Wut über den Inhalt eines Briefes, der beiden von ihren Vermietern übermittelt worden sei, mindestens 10 Fleischbällchen, welchen sie Rattengift beigefügt haben sollen, in den Garten des Grundstücks ihrer in unmittelbarer Nachbarschaft wohnenden Vermieter geworfen haben.

Der Angeklagte und seine Ehefrau sollen hierdurch beabsichtigt haben, den Hund ihrer Vermieter zu vergiften. Der Hund habe am nächsten Morgen von den Fleischbällchen gefressen. Im Zuge der Aufnahme des in den Fleischbällchen enthaltenen Giftes habe er erhebliche, länger andauernde Schmerzen und Leiden erlitten. Sein Leben habe durch tierärztliche Behandlungsmaßnahmen gerettet werden können.

Zudem sollen auch Wildtiere, wie Amseln, von den Fleischbällchen gefressen haben und hierdurch verendet sein. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den Angeklagten von dem Tatvorwurf aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da es sich nicht zweifelsfrei davon überzeugen konnte, dass der Angeklagte an den ihm zur Last gelegten Tathandlungen mitgewirkt habe.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach