Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat am 10.12.2025 ein armenisches Ehepaar abgeschoben, das intensiv strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. U.a. Strafverfahren wegen Missbrauch von Scheck- oder Kreditkarten sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis) ist. Die armenischen Staatsangehörigen reisten erstmals am 11.7.2016 mit einem erschlichenen Touristenvisum zwecks Asylantragstellung in das Bundesgebiet ein. Zur Vermeidung ihrer Abschiebung erfolgte am 29.03.2017 die freiwillige Ausreise. Am 17.9.2024 reisten beide Personen wiederum unrechtmäßig mit erschlichenem Touristenvisum nach Deutschland ein und beantragten erneut Asyl.

Das Verfahren wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 27.5.2025 als unzulässig abgelehnt. Alle verwaltungsrechtlichen Verfahren verliefen erfolglos. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sowie die Ausstellung einer Duldung wurden abgelehnt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Ehefrau wollte zunächst wiederum freiwillig ausreisen. Sie nahm jedoch diesen Antrag im Verlauf des Verfahrens wieder zurück. Zur Verhinderung der Abschiebung legte der Ehemann seinen Pass bis zur Abschiebung nicht vor. Ein gesicherter Lebensunterhalt, hinreichende Sprachkenntnisse oder eine nachhaltige soziale bzw. berufliche Integration waren nicht vorhanden.
Die Eheleute standen auch zum Zeitpunkt der Abschiebung im Bezug von Sozialleistungen und waren kaum der deutschen Sprache mächtig. In der Wohnung wurden im Rahmen der Abschiebung größere Mengen von vermutetem Diebesgut entdeckt. Koffer und Schränke waren mit Kleidung gefüllt, die noch mit sämtlicher Etikettierung und Schildern ausgestattet war. Nach Einschätzung der eingesetzten Kräfte der Polizei kann es sich bei den gesichteten Kleidungsstücken und Accessoires in der vorhandenen Menge nur um Diebesgut gehandelt haben.
Dies, sowie die erfolgte Ausstellung verschiedener Kreditkarten erhärtet den Verdacht, dass die Eheleute Straftaten im Bereich des Warenkreditbetruges und des Diebstahls begangen haben. Die Eheleute, die während des Verfahrens anwaltlich sowie von Dr. Andreas Rapp vertreten waren, haben die Abschiebung selbst zu vertreten, da sie ihrer Ausreisepflicht trotz Ankündigung der Abschiebung nicht nachgekommen sind. Vielmehr wurde versucht, einen weiteren Aufenthalt und die weitere Gewährung von Sozialleistungen zu erzwingen.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
