310.000 Euro Mehrausgaben für Parkplätze in 2 Minuten durchgewunken

Die Erhöhung der Parkgebühren und die angekündigte Ausweitung von gebührenpflichtigem Bewohnerparkzonen kombiniert mit der flächendeckenden Einführung von Parkgebühren hat unzählige Einwohner*Innen Bad Kreuznachs wachgerüttelt. Plötzlich interessieren sich Hunderte dafür, wofür die Stadt Geld ausgibt und der ständig wachsende Einnahmebedarf herkommt. So rückte eine vom Stadtrat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossene Mehrausgabe von immerhin 310.000 Euro ins Zentrum unzähliger Nachfragen.

Auch deswegen, weil dieser Punkt in nicht einmal zwei Minuten und ohne jede Diskussion abgehandelt wurde. Und Mehrausgaben ausgerechnet für Parkflächen beinhaltet Einige Einwohner*Innen, die sich im Ratsinformationssystem über die Sache informieren wollten, fanden dort nur den Beschlussvorlag. Weil der auf dem zweiten Blatt mit nur einer Textzeile endet, wurde die auf den Blättern drei und vier abgedruckte Erläuterung nicht wahrgenommen. Aufgrund sehr vieler Leserhinweise und -anfragen geben wir die amtliche Begründung zur zu Drucksachennummer 25/570-2 nachstehend wieder:

„Im Haushaltsjahr 2025 beträgt der Ansatz für Auszahlungen bei der Investitionsnummer INV-51130-027 Schwimmbad Salinental – Investitionspakt, worunter auch der Neubau der Parkplätze (P 1+2) im Salinental fällt, insgesamt 200.000 €. Aufgrund von Mehrkosten bei dem Neubau der Parkplätze reicht der vorgesehene Ansatz i. H. v. 200.000 € nicht aus, sodass eine überplanmäßige Auszahlung i. H. v. 310.000 € benötigt wird. Damit betragen die in diesem Jahr benötigten Mittel insgesamt 510.000 €. In der vom Stadtrat am 28.08.2025 beschlossenen Priorisierung wurden bereits Mehrkosten berücksichtigt, die zwischenzeitlich konkretisiert werden konnten.

Die Mehrkosten des Projekts resultieren aus mehreren Faktoren. Zum einen waren zusätzliche Leistungen für die Kampfmittelortung erforderlich, da die ursprüngliche Messung der Baufelder keine Freigabe durch den Kampfmittelräumdient erbrachte. Dies machte es zudem notwendig, baubegleitend eine Fachperson für die Aushubarbeiten abzustellen. Zum anderen verlängerte sich die Bauzeit, was u. a. zu einer längeren Bereitstellung des Baucontainers der Stadt und somit zu höheren Kosten führte. Auch die zusätzlichen Kosten für den Transport und die Entsorgung des Bodenaushubs trugen zur Preissteigerung bei.

Darüber hinaus wurden auf Veranlassung des Landesbetrieb Mobilität (LBM) zusätzliche Leistungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Installation einer Schlitzrinne an der Zufahrt P2 sowie zusätzliche Rigolen mit Auslässen in den Bordanlagen im Bereich der Querungsstelle. Gemäß Haushaltsvermerk Nr. 2.3.2. der Haushaltssatzung 2025 sind die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen teilhaushaltsübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Hierbei ist eine Wertgrenze von 150.000 € zu beachten, ab welcher die zuständigen Gremien im Rahmen der Vergabebeschlüsse informiert werden.

Ab einer Wertgrenze von 250.000 € erteilt der Stadtrat weiterhin die Zustimmung zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßiger Auszahlungen gemäß § 100 GemO. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung bei der INV-51130-027 erfolgte durch die verminderte Inanspruchnahme von Auszahlungsmitteln bei folgenden Maßnahmen: INV-51130-905 Gradierwerk West – BME: 95.000 €, INV-54110-001 Gemeindestraßen – allgemein: 35.000 €, INV-54110-022 Gestaltung Europaplatz: 30.000 €, INV-54110-029 Ausbau Alemannenstraße: 30.000 €, INV-54110-030 Herstellungsaufwand von Ausbaumaßnahmen 35.000 € und INV-54110-202 Landfuhrbrücke: 85.000 € (Summe: 310.000 €).

Die Auszahlungsansätze werden nicht in voller Höhe benötigt, sodass eine Deckung zugunsten der Maßnahme INV-51130-027 möglich ist. Es handelt sich lediglich um eine Mittelumschichtung innerhalb des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Gesamtvolumens der Investitionsauszahlungen. Der Grundsatz der Gesamtdeckung des Haushaltes bleibt hierbei gewahrt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 der Vorlage zugestimmt. Der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 2.12.2025 ebenfalls“.