Bürgermeister und Kämmerer Thomas Blechschmidt ist als Sachwalter der städtischen Finanzen Kummer gewöhnt. Daher hat der Vorsitzende des Finanzausschusses nur kurz gezuckt, als ihn die Hiobsbotschaft des Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ereilte. Das hat Mitte letzter Woche geurteilt, dass es grundrechtswidrig ist, wenn eine Kommune bei getrennten Grundsteuer-Hebesätzen für Wohn- und Gewerbegrundstücken letztere erheblich mehr belastet. Genau das aber geschieht in Bad Kreuznach. Der Hebesatz für Wohngrundstücke liegt bei 650 Punkten, der für Nichtwohngrundstücke ist genau doppelt so hoch: 1.300 Punkte.

Wenn das Oberverwaltungsgericht Köln oder das Bundesverwaltungsgericht (Sprungrevision ist zugelassen) den Gelsenkirchenern Verwaltungsrichtern den Rücken stärken, hat dies für den Stadthaushalt dramatische Konsequenzen. Gut zwei Millionen Euro, die in 2025 kassiert wurden, sind zurückzuzahlen. Das selbe gilt für 2026. Wenn nicht wieder überplanmäßige Gewerbesteuereinahmen in den Stadthaushalt fließen, wird dieses Millionendefizit die Stadt haushaltstechnisch lähmen. Weil Thomas Blechschmidt sich alle Optionen offen hält, hat er bereits ausgerechnet, wie hoch die Grundsteuer für Wohngrundstücke angesetzt werden müsste, um zur selben Einnahmehöhe zu kommen:
Das sind 800 Punkte. Noch vor wenigen Jahren lag der Hebesatz deutlich unter 500. Die allermeisten Einwohner*Innen der Stadt wissen noch gar nichts von der im Stadtrat rückwirkend zum 1.1.2025 beschossenen Grundsteuererhebung. Viele werden das erst erfahren, wenn sie Anfang 2026 die Nebenkostenabrechnung erhalten. Die wird saftig ausfallen und in vielen Fällen zu Nachzahlungen führen. Wenn die Betroffenen dann erfahren, dass die nächste Grundsteuererhöhung vor der Tür steht, dürfte das zum Landtagswahlthema werden. Vor allem, wenn die Menschen erfahren, für was die so kassierten Millionenbeträge ausgegeben werden.
