Stadtratsmehrheit entscheidet gegen Kurgebiet-Anwohner*Innen

Im Kurgebiet zwischen Salinenbrücke, Oranienpark und Baumstrasse bringt das neue Jahr eine drastische Veränderung. Dort werden ab dem 1.1.2026 Parkgebühren kassiert. Diese schon am 27.5.2025 beschlossene Maßnahme hat am gestrigen Donnerstagabend (11.12.2025) der Stadtrat mit einem Mehrheitsbeschluss bekräftigt. Ob es über den Bereich des Wohngebietes um die Heinrichstrasse hinaus eine Ausweitung des Bewohnerparkens geben wird, entscheidet sich erst bis zum 1.3.2026. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde der Verwaltung erteilt.

Michael Erbert durfte den Stadtratsmitgliedern die Lage im Kurgebiet als Sachverständiger erklären. Die Mehrheit setzte sich über die von ihm vorgetragenen Argumente hinweg.

Scheitert das Bewohnerparken an den hohen rechtlichen Hürden – oder klagt ein betroffener Anwohner erfolgreich gegen eine entsprechende Gefälligkeitsentscheidung der Stadt – zahlen auf Parkplätze im öffentlichen Raum angewiesene Anwohner*Innen mindestens 600 Euro im Jahr (statt 180 fürs Bewohnerparken). Und ihre Besucher*Innen entweder die „normalen “ Parkgebühren. Oder sie ziehen ein 5-Euro-Tagesticket. Eine Aussetzung der Parkgebührenpflicht bis zur Klärung der Bewohnerparkenfrage fand im Stadtrat keine Mehrheit.

CDU, SPD, Grüne und FDP lehnten dies mit dem Argument ab, die die Parkgebühren kassierende städtische Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach (BGK) sei auf die Mittel angewiesen. Es drohe deren Insolvenz. Der in der Sitzung anwesende BGK-Geschäftsführer Klaus-Dieter Dreesbach kündigte an, für den Fall, dass auf die Erhebung der Parkgebühren verzichtet werde, müsse er im Januar die Bäder schließen lassen, da die für deren Finanzierung im Wirtschaftsplan von BGK und BAD GmbH eingestellten Mittel dann nicht zur Verfügung stünden.

Erstaunlich ist, dass in diesem Zusammenhang von keinem einzigen Stadtratsmitglied der Vergleich zur Pfingstwiese gezogen wurde. Auch diese ist Gegenstand des Parkgutachtens, auf das sich die Stadtratsmehrheit bezieht. Auch für den Bad Kreuznacher Festplatz wurde am 27.5.2025 eine flächendeckende Parkgebührenpflicht beschlossen. Und auch die dort kalkulierten Einnahmen in Höhe von 90.000 Euro sind im BGK-Wirtschaftsplan verbucht. Für die Pfingstwiese wurde allerdings am 3.12.2025 vom Oberbürgermeister ein vom Planungsausschuss mehrheitlich unterstütztes Moratorium verfügt.

Aus diesem Grund werden dort in den kommenden Wochen bis zur Klärung einiger Sachfragen keine Parkgebühren erhoben. Weshalb diese Übergangslösung für die Pfingstwiese finanziell und auch sonst möglich ist, für die viel kleine Fläche nördlich der Salinenstrasse und westlich des Oranienparks aber nicht möglich sein soll, wurde mit keinem Wort hinterfragt. Und auch nicht erklärt. Mehrere der in der Stadtratssitzung anwesenden betroffenen Anwohner*Innen des Kurgebietes kündigten an, sich mit dieser Beschlusslage nicht zufrieden zu geben (weitere Berichte folgen).