Die sowohl von den Befürwortern der Erhöhung von Parkgebühren und der Ausweisung zusätzlicher gebührenpflichtiger Flächen als auch von der Stadtverwaltung unterlassene Einbeziehung und Information der Betroffenen, wird wohl zu einer Auseinandersetzung beim Verwaltungsgericht führen. An der von Michael Erbert und Marco Rohr als Privatinitiative am gestrigen Mittwochabend (10.12.2025) veranstalteten Nachbarschaftsversammlung nahmen rund 100 Einwohner*Innen teil. Darunter einige, die von Anfang an erkannt hatten, dass der Mehrheit der Bad Kreuznacher Kommunalpolitiker*Innen in der Zeit zwischen den Kommunalwahlsonntagen nicht mit guten Worten und Argumenten beizukommen ist.

Sondern nur mit juristischen Schritten. So wie etwa die Erhebung des Tourismusbeitrages gestoppt wurde. Daher sprachen sich gleich mehrere Redner für rechtliche Schritte gegen die Ausweitung der parkgebührenpflichtigen Bereiche aus. Dank Dr. Google wurden bundesweite Vergleichsfälle, in denen Verwaltungsgerichte gegen die Kommunen und für die BürgerInnen entschieden, zitiert. Und auch ein erstes Treffen für Anfang Januar 2026 ins Auge gefasst. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die ebenfalls betroffenen AnwohnerInnen der Innenstadt, der Pfingstwiese und in Bad Münster dieser Initiative anschließen. Erfreulicherweise nehmen die Kurviertel-Anwohner*Innen dabei keine Verweigerungshaltung ein.

In der Versammlung herrschte die Einsicht vor, dass der in der Herstellung wesentlich aus Steuermitteln bezahlte Parkraume auch etwas kosten darf. Lediglich Dummheiten und Ungerechtigkeiten sollen dabei vermieden werden. Daher fand der Vorschlag von Hermann Holste (Grüne), das Landauer Modell in Bad Kreuznach umzusetzen, große Zustimmung. Demnach sollen große Bereiche der Nord- und Kernstadt (auch im Südwesten und Südosten) mit Bewohnerparkzonen ausgestattet werden. Dadurch würden viele tausend zusätzliche 180-Euro-Ausweise ausgegeben, erhebliche Mehreinnahmen erzielt und die finanzielle Belastung gleichmäßiger verteilt.
Zudem könnten so die vor Ort teils sehr schwierigen Parkverhältnisse nach und nach geordnet und befriedet werden. Auch die Ausgabe von Besucherparkscheinen zu Sonderkonditionen wurde vorgeschlagen (Modell Berlin). Unverständlich ist für die Anwohner im Kurgebiet, dass der Verdrängungseffekt aus Bereichen mit Bewohnerparken in jene ohne von der Stadtverwaltung nicht ansatzweise in seiner Wirkung berücksichtigt wurde. Als Provokation wurde von den Betroffenen der von der BGK gegebene Hinweis bewertet, man könne ja unter den Platanen im Salinental (P 1) weiterhin kostenlos parken (weiterer Berichte folgen)..
