Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (12.12.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1021 Js 9291/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 33 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Hermeskeil wegen Bedrohung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schreckschusswaffe zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.160 Euro verurteilt.
Die Angeklagte soll Mitte Juli 2024 im Rahmen eines Streits mehrerer Personen in Idar-Oberstein eine Schreckschusspistole aus ihrer mitgeführten Handtasche geholt und diese auf einen der an dem Streit beteiligten Männer gerichtet haben. Sodann habe sie diesen Mann und einen weiteren Mann aufgefordert, sich zu „verpissen“. Die beiden Männer seien dieser Aufforderung daraufhin umgehend nachgekommen. Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
