Hat die 43jährige Bekleidung im Bad Kreuznacher Kaufhaus geklaut?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (11.12.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1044 Js 12490/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 43 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Gau-Bickelheim wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.600 Euro verurteilt.

Die Angeklagte soll Mitte Juli 2024 aus einem Kaufhaus in Bad Kreuznach Bekleidung im Wert von 49,96 Euro sowie aus einem anderen Kaufhaus Bekleidung im Wert von 129,91 Euro entwendet haben. Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach