Da kann man nur sagen: selbst schuld. Denn ein heute 18jähriger kann den Führerschein nur gemacht haben, als die mit der Cannabis-Freigabe verbundenen Auflagen bereits Gegenstand des theoretischen Fahrschulunterrichts waren. Vor allem die Bestimmung, dernach für Fahranfänger eine 0-THC-Grenze gilt. Wer trotzdem kifft, bevor er sich ans Steuer setzt (oder sich ans Steuer setzt, obwohl er weiß gekifft zu haben), beweist damit, dass er selbst einfachste Regeln nicht einzuhalten gewillt ist.

Und verliert den Führerschein sehr zu recht. Wie der 18jährige Fahrer eines Kleinwagens, der am frühen gestrigen Sonntagabend (7.12.2025) gegen 18:50 Uhr in einer stationären Verkehrskontrollstelle der Polizeiinspektion Bingen in der Stefan-George-Straße auffällig wurde. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit zeigten sich Anzeichen eines möglichen Betäubungsmittelkonsums.
Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC, den Wirkstoff von Cannabisprodukten. Zur Beweisführung wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Da für Fahranfänger ein absolutes Cannabisverbot gilt, muss der Fahrer im Falle der Bestätigung des Vortests sowohl mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
