Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat die Klage der Kauzenburg Grundbesitz eGbR (*) gegen Mike’s Catering GbR und Mike und Massimo Schneider abgewiesen. Die Kläger, Stadtratsmitglied Werner Lorenz (FDP) und der Bad Kreuznacher Zahnarzt Stefan Kessler, hatten auf die Räumung der Restaurant- bzw. Cateringräume, etwa des Rittersaales, nebst Ferienwohnungen im Obergeschoss der Burg und Herausgabe dieser Räumlichkeiten geklagt. Die Kläger hatten im Vorfeld der Klage eine außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses aus wichtigem Grund ausgesprochen.

Das Landgericht ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung des Pachtverhältnisses nicht vorliegt. Insbesondere konnte die Kammer keine Pflichtverletzungen der Beklagten im Rahmen des Pachtverhältnisses feststellen. Vor diesem Hintergrund hat die Kammer die Klage abgewiesen. Damit bleibt das Pachtverhältnis bestehen. Es gibt Mike und Massimo Schneider aufgrund einer vertraglich vereinbarten Verlängerungsoption die Möglichkeit, die Burg noch bis 2039 zu bewirtschaften.

Dieses Urteil wirft die Frage auf, warum die Kläger die öffentlich kritisierten Hotel-Turm-Neubaupläne neben der Kauzenburg mit erheblichen Kosten für sie selbst, aber auch die Steuerzahler*Innen verfolgt haben, obwohl die Burg langfristig verpachtet ist. Mindestens die Beratung am 11.11.2025 im Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) und die damit verbundenen Streitigkeiten in der Öffentlichkeit und in den Reihen der Kommunalpolitiker*Innen hätten Werner Lorenz und Stefan Kessler allen Beteiligten und den Einwohner*Innen leicht ersparen können.
Entweder durch die wahrheitsgemäße Angabe, dass sie über die Kauzenburg gar nicht frei und unbeschränkt verfügen können. Oder mindestens durch eine Verschiebung der Beratung im PLUV. Denn bereits in der Gerichtsverhandlung am 28.10.2025 hatte die Vorsitzende Richterin der 4. Kammer des Landgerichtes deutlich zu verstehen gegeben, dass der Kläger-Vortrag die Kündigung des Pachtverhältnisses wohl nicht hinreichend begründet. Und das Urteil für den 18.11.2025 angekündigt. Bereits in der Veranstaltung von tourismusbeitrag-so-nicht.de am 31.10.2025 hatte die Redaktion diesen Sachverhalt offengelegt.
Und in der Sitzung des PLUV am 11.11.2025 wurde die anhängige Klage aus dem Ausschuss auch angesprochen. Allerdings gabs dazu weder einen Kommentar noch eine Information von offizieller Seite. Statt dessen warb Stefan Kessler wortreich für das Hotelprojekt. Über das eingangs vorgestellte Urteil wurden die städtischen Gremien auch von der Stadtverwaltung nicht informiert. Weder in der Stadtratssitzung am 20. noch in der am 27.11.2025 noch in der Sitzung des Planungsausschusses am vergangenen Mittwoch (3.12.2025). Eine vertane Chance Vertrauen zurückzugewinnen.
(*)
Die Abkürzung eGbR bedeutet „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei handelt es sich um eine durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 neu geschaffene Variante der seit Jahrzehnten bekannten GbR. Diese wird in das Gesellschaftsregister eingetragen und ist damit rechtsfähig ist.


