Reißt die Rechtsprechung zur Grundsteuer ein Millionenloch in den Stadthaushalt?

Am 20. November 2025 verabschiedete der Stadtrat den Stadthaushalt für 2026. Mit einer schwarzen Null unter dem Strich. Die hat zwar mehr eine symbolische Bedeutung. Denn da wurde einiges passend gemacht, um dieses Ergebnis zu ermöglichen. Aber richtig böse ist in der Bad Kreuznacher Kommunalpolitik keiner deswegen. Denn so wird eine schnelle Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ermöglicht. Womit den nicht ganz so fleißigen Verwaltungsteilen die Ausrede genommen wird, wegen einer fehlenden Zustimmung zum Haushalt aus Trier könne nicht gearbeitet werden.

Die vier Urteile sind erst am gestrigen Donnerstagmittag (4.12.2025) verkündet worden. Und doch haben sie die kommunalpolitische Fachwelt bereits tief erschüttert.

Für die Finanzlage der Stadt ist der Haushalt fürs kommende Jahr trotz der schwarzen Null keine gute Lösung. Die Verschuldung steigt weiter. Das Vermögen sinkt. Und für den Stadthaushalt 2027 sieht es richtig schlimm aus. Denn in dem müssen die achtstelligen Kassenkredite, die die Stadt im Jahr 2024 aufgenommen hat, zurückgezahlt werden. Also eine insgesamt sehr unerfreuliche Lage. Die sich am gestrigen Donnerstagmittag (4.12.2025) dramatisch verschärft hat. Durch vier Urteile, die das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesprochen hat. Diese betreffen die Grundsteuer.

Nicht nur Schalke-Fans wissen, dass Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen liegt. Also für Bad Kreuznach gar nicht zuständig ist. Aber die dort verhandelte Sach- und Rechtslage ist der der Nahemetropole sehr ähnlich. Denn in NRW ist es wie in Rheinland-Pfalz den Kommunen erlaubt, getrennte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu erlassen. In Bad Kreuznach liegt der Hebesatz bei 650 Punkten für Wohngrundstücke. Und ist für gewerblich genutzte Grundstücke doppelt so hoch: 1.300 Punkte. Genau diese Ungleichbehandlung war Streitgegenstand vor dem Gelsenkirchener Gericht.

Und dessen Rechtsprechung ist eindeutig. Die entsprechenden Bestimmungen in den Satzungen „verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig“. Die weiteren Ausführungen des Gerichtes passen wie die Faust aufs Auge auch auf die Bad Kreuznacher Situation: „Sie benachteiligen die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken. Bei dem gleichen Steuergegenstand sind einheitliche Hebesätze steuergerecht.

Abweichungen durch unterschiedliche Hebesätze sind zu rechtfertigen. Hierfür reichen rein fiskalische Gründe nicht aus. Die Abweichungen von einem einheitlichen Hebesatz nach unten zur Privilegierung von Wohngrundstücken durch niedrigere Hebesätze können sachlich durch Gemeinwohlzwecke gerechtfertigt sein, wenn sie einen Anstieg der Wohnkosten vermeiden sollen. Jedoch finden sich zur Überzeugung der Kammer keine sachlichen Gründe für die Abweichungen von einem einheitlichen Hebesatz nach oben durch die höheren Hebesätze für die Nichtwohngrundstücke.

Diese dienten dazu, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Gemeinden nicht deutlich unter das Vorjahresaufkommen sinken zu lassen, wenn der Hebesatz für Wohngrundstücke niedriger bestimmt wurde. Dieser rein fiskalische Zweck eignet sich nicht als Rechtfertigung für die erhöhten Hebesätze zulasten der Nichtwohngrundstücke“. Die Urteile (Aktenzeichen: 5 K 2074/25 (Essen), 5 K 3234/25 (Bochum), 5 K 3699/25 (Dortmund), 5 K 5238/25 (Gelsenkirchen) sind ausdrücklich noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat deren weitreichende Bedeutung anerkannt.

Und daher die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht und sogar die Sprungrevision bei dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Was bedeutet: noch in 2026 wird es in dieser Frage ein endgültiges Urteil geben. Fällt dies so aus wie gestern in Gelsenkirchen, fehlen im Bad Kreuznacher Stadthaushalt jährlich über zwei Millionen Euro. Eigentlich müsste daher bis zur gerichtlichen Klärung dieser Frage eine Haushaltssperre in dieser Größenordnung verhängt werden, um für den Fall der Fälle vorzusorgen (weitere Berichterstattung folgt).