Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (2.12.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (3 NBs 1021 Js 256/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Mülheim-Kärlich wegen Brandstiftung unter Einbeziehung von Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Zudem hat es den Angeklagten wegen Begünstigung in drei Fällen, Diebstahls in zwei Fällen, Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, versuchten Diebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll unter anderem Mitte Dezember 2022 einen Pkw mit einem Kennzeichen aus Simmern, welcher im Eigentum seines Bruders gestanden habe, mit Spiritus übergossen und anschließend mit einem Feuerzeug angezündet haben.
Das Fahrzeug sei hierdurch in Brand geraten und vollständig ausgebrannt. Ferner soll der Angeklagte unter anderem Anfang August 2023 in Kastellaun aus einem unverschlossenen Fahrzeug ein Handy an sich genommen haben. Der Inhaber des Handys habe daraufhin Anzeige bei der Polizei erstattet. Infolge der Anzeige sei es zu einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten gekommen.
Nach der Wohnungsdurchsuchung soll der Angeklagte den Inhaber des Handys an dessen Wohnanschrift in Kastellaun aufgesucht, ihn mit der erstatteten Strafanzeige konfrontiert und ihm sodann mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Außerdem soll er dem Mann angedroht haben „ihm alles zu brechen“. Der Angeklagte hat die vorgenannten Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 8.12.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
