49jähriger Langenlonsheimer verbreitete Bilder seiner Ex in Latex-Bekleidung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (1.12.2025) um 13 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1022 Js 6587/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Nachstellung in Tateinheit mit unbefugtem Verbreiten von Bildnissen sowie Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll ab Mitte August 2023 seiner Ex-Freundin, die sich von ihm getrennt habe, durch eine Vielzahl von E-Mail-Nachrichten nachgestellt haben. Zudem soll er im Internet wiederholt Fotos seiner Ex-Freundin in Latex-Bekleidung veröffentlicht haben. Seine Ex-Freundin habe daraufhin im Jahr 2024 eine Gewaltschutzverfügung gegen den Angeklagten erwirkt.

Diese Gewaltschutzverfügung habe der Angeklagte in der Folgezeit mehrfach missachtet, indem er weiterhin eine Vielzahl von E-Mails an seine Ex-Freundin geschrieben sowie ein Foto von ihr in Latex-Bekleidung im Internet hochgeladen habe. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach