Frankfurter hat den Tankstellendiebstahl gestanden

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (25.11.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1041 Js 735/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main wegen Diebstahls unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll sich Anfang Dezember 2023 zusammen mit einer Begleiterin in eine Tankstelle in Simmern begeben haben. Dort habe sich der Angeklagte, aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses, so postiert, dass die Kassiererin die Begleiterin des Angeklagten nicht habe sehen können.

In diesem Moment habe die Begleiterin des Angeklagten entsprechend des gemeinsamen Tatplans aus dem Shisha-Regal Waren im Wert von 420 Euro entwendet, um diese für sich und den Angeklagten zu behalten. Anschließend sollen sich beide mitsamt den Waren in einem vom Angeklagten geführten Pkw vom Tankstellengelände entfernt haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach