Am gestrigen späten Freitagnachmittag (21.11.2025) kam es gegen 17:20 Uhr auf der L 182 in der Nähe von Becherbach bei Kirn zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 14jährigen Radfahrer und einem 35jährigen Pkw-Fahrer. Beide Unfallbeteiligten befuhren die L 182 aus Richtung Becherbach kommend in Fahrtrichtung Otzweiler, als der hinter dem Radfahrer fahrende Pkw-Fahrer auf den vorausfahrenden Radfahrer kurz nach der Ortslage Becherbach auffuhr und mit ihm zusammenstieß. Der 14jährige Radfahrer wurde durch den Zusammenstoß verletzt und vor Ort medizinisch versorgt.

Zur Abklärung seiner Verletzungen wurde er in ein nahegelgenes Krankenhaus verbracht. Bei der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass der 35jährige Fahrer des Pkw unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 Promille. Gegen den Pkw-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB eingeleitet. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen und sein Führerschein sichergestellt.
Quelle: Polizeiinspektion Kirn
