Bei Notsituationen zählt für die Betroffenen manchmal sogar jede Sekunde. Daher erhalten dürfen Rettungs- und Polizeidienstfahrzeuge in solche Fällen Sonder- und Wegerechte. Und dürfen Beschilderungen und Beampelungen missachten. Für solche Einsätze werden Sondersignale (Blaulicht und Tonsignale) genehmigt. Wer also entweder aufmerksam schaut oder hört kann seine Fahrweise entsprechend anpassen. Einem 79jährigen Verkehrsteilnehmer ist das am späten gestrigen Freitagnachmittag (21.11.2025) gegen 17 Uhr nicht gelungen.

Er nahm mit seinem Pkw einem Streifenwagen der Bad Kreuznacher Polizeiinspektion, der die Ringstrasse Richtung Osten zu einem Einsatz befuhr, an der Kreuzung mit der Mannheimer Strasse, auf dieser Richtung Süden fahrend, die durch die Sondersignale eingeräumte Vorfahrt. Bei dem dadurch bedingten Zusammenstoß wurde der ältere Herr leicht verletzt. Die Beamten blieben unverletzt. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Unfall wurde als Neutralitätsgründen durch eine andere Polizeidirektion aufgenommen. Die Unfallstele wurde durch die Freiwillige Feuerwehr mit einem Einsatzfahrzeug gesichert und die ausgelaufenen Betriebsmittel aufgenommen.
