Es gibt amtliche Kontrollmaßnahmen, die mit einer gewissen moralischen Berechtigung kritisiert werden können. Wenn etwa nicht im Bereich einer Kita oder Schule, sondern an einer Stelle mit nur geringem Gefahrenpotential (aber hoher Einnahmewahrscheinlichkeit) die zulässige Höchstgeschwindigkeit kontrolliert wird. Oder wenn Parkknöllchen für die kurzfristige Überziehung der Parkzeit verteilt werden, weil das für die Kontrollkräfte leichter ist, als renitenten Radweg- und Gehwegparker*Innen die Grenzen aufzuzeigen. Die Abkürzung über einen Wirtschaftsweg gehört nicht zu dieser Kategorie. Denn wer einen Führerschein hat, sollte wissen:

Anders als Bundes- und Landesstrassen (die in der Strassenbaulast des Landesbetriebes Mobilität LBM stehen), Kreisstrassen (die vom Landkreis finanziert werden) und Gemeindestrassen (deren Bau und Unterhaltung der jeweiligen Kommune unterliegt), sind Wirtschaftswege je nach örtlicher Rechtslage nicht öffentlich gewidmet. Und abhängig von den kommunalen Satzungen zum grossen Teil privat finanziert. Nicht von den Abkürzern. Sondern etwa von den Landwirten, deren Flächen dadurch erschlossen werden. Und die in einzelnen Gemarkungen im Rahmen von Flurbereinigungen zwangsweise auch Grundstückseigentum einbringen mussten, um bestimmte Wirtschaftswege zu ermöglichen.

Daher ist es nicht nur eine Frage von Missachtung der Beschilderung und versicherungsrechtlicher Aspekte, wenn die Nutzung von Wirtschaftswegen nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fußgänger- und Radfahrer*Innen erlaubt ist. Wir sagen es deutlich, damit auch der letzte einfach strukturierte Egomane es versteht: die Abkürzer sind nichts anderes als Schmarotzer, die sich ohne jede Rücksicht Vorteile selbst zubilligen, die der Leistung anderer zu verdanken sind. Schon daher ist es lobenswert, dass sich die Polizeiinspektion Kirn trotz vielfältiger anderer Belastungen immer wieder die Zeit nimmt, um diesen Missbrauch zu reglementieren.
Denn das dient auch der Gerechtigkeit gegenüber jenen Verkehrsteilnehmer*Innen, die sich an die Regeln halten. Und dabei Umwege samt Mehrkosten und Zeitverlust in Kauf nehmen. Eigentlich müssten die Namen der im sozialwissenschaftlichen Sinne asozial fahrenden Fahrzeugführer*Innen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit deren gemeinwohlschädliches Treiben persönlich zugeordnet werden kann. Das verbietet aus guten Gründen der Datenschutz. Also kommen diese Leute mit einem 50-Euro-Knöllchen noch gut weg. Die gabs am gestrigen Mittwochnachmittag (19.11.2025) wieder einmal nördlich der Ortslage von Hochstetten-Dhaun.
Dort kontrollierten die Beamt*Innen der Polizeiinspektion Kirn die Einhaltung des mit dem Verkehrszeichen 250 ausgeschilderte Durchfahrtsverbot des Wirtschaftsweges von der K 9 nach Karlshof. Und mussten dabei in relativ kurzer Zeit sechs Verstöße feststellen und ahnden. Wenn die Polizeibeamt*Innen dann auch noch, wie nach der Berichterstattung von tourismusbeitrag-so-nicht.de über eine frühere Kontrolle, von ordnungswidrig handelnden Autofahrer*Innen in Sozialen Medien angegriffen werden, sagt das über die charakterliche Deformation der Verfasser derartiger Schmähkritik einiges aus. Und über den Zustand von Teilen der Gesellschaft.
Keiner dieser Falschfahrer ist daran gehindert, der Verbandsgemeinde Kirner Land treuhänderisch für die durch die illegale Nutzung verursachten Schäden und Abnutzungen einen, je nach Nutzungshäufigkeit, drei- bis vierstelligen Spendenbetrag jährlich zur Verfügung zu stellen. Damit würden diese Personen immerhin beweisen, dass sie nicht nur an ihre persönliche Bequemlichkeit, sondern auch an die Gemeinschaft denken. Aber, aufgrund der Bauchnabelperspektive dieser Personengruppe wenig überraschend, solche „Buß-“ oder Einsichts-Geldeingänge konnten weder der Kämmerer der Verbandsgemeinde noch die betroffenen Ortsbürgermeister verzeichnen.

