Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (13.11.2025) um 14:30 Uhr im Saal sieben (2 KLs 1044 Js 5751/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 42 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirchberg in sieben Fällen (Fälle 1 bis 2 sowie Fälle 4 bis 8) gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, in einem weiteren Fall (Fall 3) das Anstiften einer Person unter 18 Jahren zum Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie in noch einem weiteren Fall (Fall 9) bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.
Fälle 1 und 2:
Der Angeklagte soll Mitte April 2024 an eine Frau bei zwei Gelegenheiten jeweils 0,5 Gramm Kokain veräußert haben.
Fall 3:
Mitte Juni 2024 habe die vorgenannte Frau bei dem Angeklagten per Whatsapp ein Gramm Kokain zum Preis in Höhe von 100 Euro bestellt. Im Auftrag des Angeklagten soll dann die 16jährige Tochter des Angeklagten das Kokain an die Frau übergeben haben.
Fälle 4 bis 8:
Im Zeitraum von Mitte Juli 2024 bis Ende August 2025 soll der Angeklagte in fünf Fällen jeweils Kokain in Mengen zwischen 0,5 Gramm und 1 Gramm zu einem Preis zwischen 50 Euro und 100 Euro an einen Mann veräußert haben.
Fall 9:
Mitte Mai 2025 soll der Angeklagte in einem in seinem Wohnzimmer befindlichen Rucksack und in seiner Kleidung insgesamt 21,09 Gramm Kokain mit einem Kokain-Hydrochloridgehalt von 17,55 Gramm zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. An der Wand seines Wohnzimmers habe er zugriffsbereit und zum Zwecke der Verteidigung ein Schwert mit einer Gesamtlänge von 1,19 m und einer Klingenlänge von 91 cm angebracht gehabt. Fortsetzungstermine sind auf den 27.11.2025, 16.12.2025 und den 2.1.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
