Hat der Angeklagte seinen Bekannten im Suff von der Mühlenteich-Brücke gestossen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (13.11.2025) um 14 Uhr im Saal sieben (2 KLs 1023 Js 11724/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine gefährliche Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 zusammen mit einem Mann im Bereich der Brückenhäuser in Bad Kreuznach Alkohol konsumiert haben. Der Mann habe hierbei auf einer Mauer gesessen. Es sei zu einer Streitigkeit zwischen dem Angeklagten und dem Mann gekommen. Im Verlaufe dieser Streitigkeit habe der Angeklagte den Mann von der Mauer gestoßen.

Infolgedessen sei der Mann rückwärts zwei Meter in die Tiefe gefallen und auf dem Steinboden aufgekommen. Er habe hierdurch eine Platzwunde am Kopf, multiple Prellungen und Abschürfungen sowie eine Brustwirbelfraktur erlitten. Fortsetzungstermine sind auf den 27.11.2025, 16.12.2025, 6.1.2026 und den 13.1.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach