Den fünf Schüler/innen des Lina-Hilger-Gymnasiums, die am 3. November mit einem CRV-Ruderboot im Rahmen des Schulunterrichtes am Elisabethenwehr kenterten, geht es gut. Das hatte zwar bereits die Polizei in ihrer Erstmeldung mitgeteilt und tourismusbeitrag-so-nicht.de hatte dies auch berichtet. Aber Schulleiter Oberstudiendirektor Stefan Hammer war die Feststellung besonders wichtig. Weshalb wir sie gern wiederholen. Die für das Gymnasium als Kontrollbehörde zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat auf Anfrage der Redaktion zu einer Reihe von Fragen Stellung genommen, die von der Leserschaft aufgeworfen wurden.

Demnach erfolgte die Sportstunde auf dem Wasser bei kühlen Temperaturen und schwierigen Wasserverhältnissen in Nahe und Mühlenteich, weil „der Wasserstand der Nahe zum Zeitpunkt des Geschehens unter der kritischen Marke lag. Die qualifizierten Lehrkräfte, die Sportarten auf dem Wasser durchführen, informieren sich vorab über Strömungen im betreffenden Gewässer und dessen Wasserstand. Dabei werden die Vorgaben der Wasserbehörde, ab wann auf einem Gewässer kein Bootsverkehr mehr stattfinden darf, natürlich beachtet“. Geklärt ist jetzt auch, wieviele Schüler*Innen sich insgesamt am 3.11.2025 in wie vielen Booten auf dem Wasser befanden:
„Zwei Boote waren auf dem Wasser, jeweils mit 5 Personen besetzt. Ein Boot mit vier Schüler/innen und einem Lehrer, ein weiteres Boot mit fünf Schüler/innen (Anmerkung der Redaktion: das verunglückte Ruderboot), wobei ein Schüler erfahrener Ruderer ist, der als Steuermann tätig war“. Die in der Öffentlichkeit sehr häufig gestellte Frage, warum in dem verunglückten Boot keine Lehrperson mit an Bord war, beantwortete die ADD so: „nur eine Lehrkraft (mit Ruderschein) begleitet die Gruppe auf dem Wasser“. Auch eine Antwort auf die von den Leser*Innen am häufigsten gestellte Frage, nämlich die, warum die fünf Geretteten teilweise nur leicht bekleidet (kurze Hosen pp) waren, beantwortete die Aufsichtsbehörde:
„Die Schülerinnen und Schüler haben enganliegende Sportkleidung getragen“. Natürlich haben wir auch Fragen zum Geschehensablauf gestellt, die zum Kentern des Bootes führten: war es geplant, dass das Boot / alle Boote auf der Nahe und nicht im Mühlenteich wenden? Oder handelte es sich bei der von an Schülern gewählten Variante um deren eigene Entscheidung? Sind der Schule die durch den Hochwasserschutz insbesondere bei Starkwasser schwierigen Strömungsverhältnisse am Abzweig des Mühlenteiches von der Nahe bekannt? Wenn ja, warum wurden diese an die Schüler nicht weitergegeben? Oder wurden diese Hinweise weitergegeben, aber nicht beachtet?
Diese Fragen wurden von der ADD sehr ausweichend beantwortet: „der Vorfall wird an der Schule aufgearbeitet und natürlich insgesamt evaluiert. Hier wird die Prüfung der Umstände zeigen, ob Änderungen im Ablauf des Ruderunterrichts notwendig werden“. Eine sehr erfreuliche Antwort gibt es auf die Frage, wer für den Schaden am verunglückten Boot aufkommt: „da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, kommt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz“ dafür auf. Zur ebenfalls oft gestellten Frage, wer die Kosten für den Rettungseinsatz trägt, lautet die ADD-Antwort: „dazu können wir noch keine Aussagen treffen“.
